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Reifendruckkontrollsystem sw

Reifendruckkontrollsystem

Reifendruckkontrollsystem – unverzichtbare Lösung für Ihre LKW

Mit dem Webfleet TPMS als Reifendruckkontrollsystem haben wir von NavComm ein neues Produkt in unser Portfolio eingeführt. Mit dem System ergänzen Sie als Spedition oder Logistikbetrieb Ihre technische Ausstattung von Webfleet optimal. Doch was genau bringt Ihnen ein modernes Reifendruckkontrollsystem und wodurch zeichnet sich die Systemlösung von Webfleet aus? Unser Artikel liefert Ihnen umfassende Informationen und zeigt, weshalb auch Sie ein Reifendruckkontrollsystem nachrüsten sollten.

Welche Aufgaben übernimmt ein Reifendruckkontrollsystem genau?

Ein Reifendruckkontrollsystem für LKW überwacht den aktuellen Reifendruck sowie die Reifentemperatur Ihres betrieblichen Fuhrparks. Systeme wie das Webfleet TPMS überwachen diese Werte in Echtzeit und teilen Ihnen eventuelle Defekte oder Besonderheiten Ihrer Reifen mit. Neben Meldungen an Ihre Zentrale können Fahrer Ihrer LKW direkt auf Ihrem Navigationsgerät Informationen über ihre Reifen erhalten.

Die Abkürzung TPMS steht für „Tire Pressure Management System“, wobei Systeme dieser Art in PKW und LKW gleichermaßen verbaut werden. Der Einsatz des Systems soll einen schleichenden Druckverlust oder Schäden an einzelnen Reifen frühzeitig erkennen lassen. Dies reduziert das Risiko, dass Ihre Fahrzeuge aufgrund von Reifenproblemen ausfallen. Speziell bei einem betrieblichen Fuhrpark hätte dies weitreichende Konsequenzen wie Lieferschwierigkeiten oder sogar Unfälle durch einen geplatzten Reifen.

Gibt es für das Reifendruckkontrollsystem eine Pflicht?

Wenn Sie privat oder gewerblich mit einem PKW unterwegs sind, werden Sie für das Reifendruckkontrollsystem eine Pflicht kennen. Diese wurde von der Europäischen Union im Jahr 2014 für Neuwagen eingeführt. Der Gesetzgeber sah in diesem Moment keine Notwendigkeit, Lastfahrzeuge in diese Regelung mit einzubeziehen. Für Ihre LKW gibt es somit keine Reifendruckkontrollsystem Pflicht.

Dabei wäre es gerade für einen größeren, betrieblichen Fuhrpark sinnvoll, eine solche Pflicht einzuführen. Wenn Sie mit mehrachsigen Fahrzeugen oder größeren Sattelschleppern unterwegs sind, gibt es eine Vielzahl von Reifen, bei denen Defekte und Schäden eintreten könnte. Bereits das Problem an einem einzigen Reifen kann den gesamten LKW außer Gefecht setzen. Auch ohne Reifendruckkontrollsystem Pflicht für diesen Fahrzeugtyp ist ein nachträglicher Einbau eine Überlegung wert.

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Reifendruckkontrollsystem LKW gelb

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Reifendruckkontrollsystem LKW

Wann sollte ich ein Reifendruckkontrollsystem nachrüsten?

Grundsätzlich empfehlen wir von NavComm, in jeder betrieblichen Situation über eine Nachrüstung nachzudenken. Manche Firmen erkennen dies erst zu spät und lernen erst aus einem größeren Defekt mit Stillstand einzelner Fahrzeuge, dass sie ein Reifendruckkontrollsystem nachrüsten sollten. Nur weil keine gesetzliche Pflicht in der EU gilt, dürften Sie den Sinn eines solchen Systems schnell erkennen.

Dass Sie bei der Montage und Inbetriebnahme keine großen Mühen fürchten müssen, zeigt das TPMS Reifendruckkontrollsystem von Webfleet eindrucksvoll. Die Sensoren lassen sich mühelos einbauen und austauschen, auf technischer Ebene ist die Verbindung zu Ihrem gesamten Webfleet-System schnell hergestellt.

Wir von NavComm möchten Ihnen Nutzung und Einbau als starker Transportpartner erweitern. Wickeln Sie mit uns Ihr Fuhrparkmanagement ab und finden Sie heraus, wie einfach sich auch in Ihrem LKW ein Reifendruckontrollsystem nachrüsten lässt.

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Passives und aktives Reifendruckkontrollsystem – die Unterschiede

Wenn Sie einen Überblick über verschiedene Systeme und Anbieter gewinnen, fällt ein Unterschied ins Auge: Das Produkt lässt sich als passives und aktives Reifendruckkontrollsystem verbauen. Mit Webfleet TPMS entscheiden Sie sich für ein aktives System, was Ihnen maximale Sicherheit für jeden Ihrer Reifen zusichert. Hier ein kurzer Überblick über die Unterschiede:

Aktives Reifendruckkontrollsystem: Bei aktiven Systemen findet eine direkte Messung von Druck und Temperatur jedes einzelnen Reifens während der Fahrt statt. Sie haben in jedem Moment den Überblick, in welchem Zustand sich jeder einzelne Pneu befindet. Drohende Fehler und Defekte lassen sich so direkt ermitteln und zuordnen. So leisten Sie den größtmöglichen Beitrag für die Sicherheit Ihres Fuhrparks.

Passives Reifendruckkontrollsystem: Bei passiven Systemen wird im Regelfall über die ABS-System versucht, Unregelmäßigkeiten im Abrollumfang zu ermitteln. Systeme dieser Art sind nicht in der Lage, Ihnen sofortige und verlässliche Informationen zu Defekten einzelner Reifen zu liefern. Dafür müssen bei einem passiven Systemen keine gesonderten Sensoren an jedem einzelnen Reifen verbaut werden.

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Das TPMS Reifendruckkontrollsystem von Webfleet

Für ein aktives Reifendruckkontrollsystem, das zu Ihrem Fuhrparkmanagement mit Webfleet passt, ist das neue Webfleet TPMS die ideale Wahl. Die innovative Lösung haben wir von NavComm vor Kurzem in unser Sortiment übernommen, um Ihnen noch mehr Sicherheit auf allen Fahrtstrecken mit Ihrem Fuhrpark zuzusichern.

Die Kontrolle erfolgt 24 Stunden pro Tag und gibt Ihnen in Echtzeit Informationen über Art und Grad vorliegender Schäden und Defekte. Über ein Farbcode-System finden Sie in der Zentrale oder der Fahrer in der Kabine binnen Sekunden heraus, ob sich ein Defekt schleichend ankündigt oder das Fahrzeug am besten direkt zum Stehen gebracht werden sollte.

Das System hilft Ihnen neben der Vermeidung drohender Defekte auch, Kraftstoff zu sparen. In vielen Fällen entsteht schleichend ein Druckverlust in den Reifen von LKW, was unbemerkt den Verbrauch erhöht. Nachdem Sie ein Reifendruckkontrollsystem in Ihrem LKW nachgerüstet haben, können Sie langfristig aktiv sparen. Unerlässlich in Zeiten stetig steigender Energiepreise.

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Wichtige Eigenschaften und Vorteile

  • Mit dem Webfleet TPMS können Sie Schäden erkennen und beseitigen, noch bevor es zu einem Ausfall des Fahrzeugs kommt. So bleibt Ihr Fuhrpark immer in Bewegung und Sie müssen sich keine Gedanken über den drohenden Ausfall einzelner Fahrzeuge machen.
  • Von der Verhinderung von Schäden und Defekten profitieren Sie nicht nur betriebsintern. Insgesamt tragen Sie zu einer größeren Verkehrssicherheit bei, von der Sie, Ihre Geschäftspartner und alle Teilnehmer am Straßenverkehr einen Nutzen haben.
  • Mit einer stetigen Kontrolle von Druck und Temperatur halten Sie Ihre Reifen fortwährend im besten Zustand. Dies verlängert die Lebensdauer, so dass Sie neben Treibstoff auch durch eine spätere Anschaffung neuer Reifen sparen können.
  • Letztlich leisten Sie durch Einsparungen von Treibstoff und die längere Nutzung Ihrer vorhandenen Reifen einen Beitrag zur Nachhaltigkeit. So können Sie sich in Logistik oder Industrie als umweltfreundliches Unternehmen präsentieren und hierfür werben.
Reifendruckkontrollsystem

Verlässliche Druckmessung in Echtzeit

Mit einem Reifendruckkontrollsystem von Webfleet profitieren Sie nicht nur von einer Echtzeit-Ansicht Ihrer Reifen. Auch Benachrichtigungen über eventuelle Defekte oder Besonderheiten werden in Echtzeit übermittelt. Hierbei können Sie frei einstellen, ob Sie diese Meldungen in der Zentrale Ihres Unternehmens erhalten möchten oder zusätzlich eine Übermittlung in die Fahrerkabine erfolgen sollen.

Die Farbkodierung des Systems gibt Ihnen einen klaren Überblick, wie dringend der Defekt zu beseitigen ist. Die verschiedenen Zustände und Fehlerquellen lassen sich zusätzlich über eine Textnachricht aufrufen, falls der Farbcode nicht zur Bewertung des angezeigten Defektes ausreicht.

Einfaches und bequemes Sensormanagement

Viele Firmen haben Angst, ein aktives Reifendruckkontrollsystem zu verbauen, da ein großer Aufwand mit den Sensoren gefürchtet wird. Hier leistet das Webfleet TPMS ganze Arbeit und macht Kunden die Montage und den Austausch von Sensoren so einfach wie möglich. Technisch einfach auszuführen, verlieren Sie kaum Zeit beim Wechsel der Sensoren und können schnell wieder auf verlässliche Messwerte vertrauen.

Sollte der Akkustand eines Sensors sinken oder einzelne Sensoren mit der Zeit im Fahralltag abhanden kommen, werden über das System automatisch Wartungsaufgaben erstellt. So wissen Sie direkt, wann Sie sich für eine schnelle Nachrüstung entscheiden sollten.

Direkte Konnektivität mit Ihrem Webfleet-System

Ideal ist es natürlich, wenn Sie das Reifendruckkontrollsystem nachrüsten und bereits auf Lösungen von Webfleet vertrauen. Sämtliche Komponenten des Markenherstellers rund um Ihr Fuhrparkmanagement sind optimal aufeinander abgestimmt und sorgen für eine direkte Konnektivität. Hier berät Sie unser Team von NavComm gerne, wie schnell und bequem Sie das System einsetzen können. Sie verfügen noch nicht über eine Webfleet-Lösung? Dann erklären wir Ihnen die vielen weiteren Vorteile, die Sie mit einer Fuhrparklösung des Herstellers genießen.

TPMS Tools App - phone vehicles list
TPMS Tools App - phone sensor

TPMS Reifendruckkontrollsystem jetzt preiswert nachrüsten

Tragen auch Sie ohne eine Reifendruckkontrollsystem Pflicht mit einem TPMS für Ihre LKW zur Sicherheit im Straßenverkehr bei und reduzieren Sie die Abnutzung Ihrer Reifen erheblich. Gerne berät Sie NavComm umfassend zu diesen und weiteren Lösungen von Webfleet, damit Sie allzeit sicher unterwegs sind und kleine Defekte Ihrer Reifen Sie nicht aus der Bahn werfen. Unsere Experten freuen sich auf Ihr Vertrauen!

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Umweltschonendes Fahren

Umweltschonendes Fahren für Unternehmen

Durch umweltschonendes Fahren Kosten senken und Kunden gewinnen

Nachhaltige Unternehmensführung wird immer wichtiger. Die Mehrheit der Kunden zieht Informationen über das Umweltkonzept eines Dienstleisters in seine Überlegungen ein, ob dessen Dienste in Anspruch genommen werden. Dafür sind sie gewillt, höhere Preise zu
akzeptieren, denn Nachhaltigkeit gilt als Qualitätsmerkmal. Auf der anderen Seite kann ein nachhaltiges Konzept durch sparsame Ressourcennutzung Kosten senken. Großes Potenzial liegt hier in der Optimierung von Dienstfahrzeugen.

Wie fahren Sie umweltbewusst?

NNachhaltigkeit in Sachen Mobilität bedeutet nicht gleich den gesamten Fuhrpark auf Hybridoder Elektroautos umzustellen. Eine umweltschonende Ressourcennutzung kann auch bei Benzin- oder Dieselfahrzeugen erreicht werden. Diese beginnt beim einzelnen Mitarbeiter Ihres Unternehmens: Vorausschauendes Fahren, etwa durch den Einsatz der Motorbremse statt des Bremspedals, eine konstante Geschwindigkeit statt häufiger Beschleunigung und frühes Schalten bei entsprechend niedriger Drehzahl sind nur einige Punkte, die beachtet werden müssen, wenn umweltschonend gefahren werden soll.

Eine nachhaltige Fahrweise einzuhalten, wird bei zunehmender Unternehmensgröße immer wichtiger, denn die Kosten für die Ressourcen und die Last für die Umwelt wachsen schnell an, wenn sich nachteilige Fahrweisen aller Mitarbeiter summieren. Doch um dort anzusetzen, wo Mängel auftreten, müssen diese bekannt sein. Dabei kann NavComm Ihnen helfen.

Mit Informationsgewinnung als Grundlage umweltschonend fahren

Bei vielen Faktoren, die zu umweltbewusstem Fahren beitragen, kann es schwer sein, den richtigen Ansatz zu finden, um diese auf lange Sicht zu fördern. Mitarbeiter können zwar geschult werden, doch im Arbeitsalltag gerät mancher Hinweis schnell in Vergessenheit. Hier kann die richtige Software Abhilfe schaffen.

Eine Softwarelösung zur Optimierung der Fahrweise im Hinblick auf die Nachhaltigkeit sollte zwei grundlegende Anforderungen erfüllen. Als Erstes sollte sie Ihren Mitarbeitern in Echtzeit Hinweise dazu geben, wie umweltschonend sie fahren. Mit einer Erinnerung vor Augen können die Fahrer Nachlässigkeiten direkt entgegensteuern. Im Laufe der Zeit wird diese neue Fahrweise zur Gewohnheit.

Solche Hinweise zur Fahrtechnik können nur gegeben werden, wenn entsprechende Daten zum Zeitpunkt der Fahrt vorliegen. Daher ist die entsprechende Ausstattung der Firmenwagen mit Hardwarekomponenten, die diese Daten sammeln, der erste Schritt zu umweltfreundlichem Fahren.

In einem zweiten Schritt können die Daten, die von allen Mitarbeitern erhoben wurden, analysiert werden. Dies trägt dazu bei, Probleme und ungenutztes Potenzial zu erkennen und schafft auch langfristig mehr Umweltbewusstsein. Die Datensammlung und ihre Analyse über einen langen Zeitraum und alle Mitarbeiter hinweg ist daher die zweite grundlegende Anforderung an eine Softwarelösung für mehr Nachhaltigkeit beim Fahren.

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Umweltschonendes Fahren für Unternehmen

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Umweltschonend Fahren dank einer Kombination von Hard- und Softwarelösung

Während mehrere Hardwarekomponenten wie etwa Navigationsgeräte oder Blackboxen in der Lage sind, Daten darüber zu liefern, inwieweit Ihre Mitarbeiter bereits umweltfreundlich fahren, sollten Sie bei der Ausstattung Ihrer Flotte darauf achten, dass alle Komponenten untereinander und mit der eingesetzten Software kompatibel sind. Das können Sie beispielsweise sicherstellen, indem Sie Komponenten desselben Herstellers wählen.

Den größten Nutzen ziehen Sie zudem aus einer Softwarelösung, die mit bereits bestehenden digitalen Prozessen Ihres Unternehmens verknüpft werden kann. Daten des Flottenmanagements sollten etwa mit Daten zur Tourenplanung, der Einsatzplanung und Steuerung oder der Lohn- und Spesenabrechnung integriert werden können.

Die NavComm GmbH vertreibt die Softwarelösung Webfleet des Herstellers Webfleet Solutions, die Ihnen und Ihren Mitarbeitern genau diesen Vorteil bietet: Ihre Unternehmenssoftware kann durch Webfleet.connect um Webfleet-Daten ergänzt werden. Kombinieren können Sie diese Softwarelösung mit den Hardwarekomponenten des Herstellers wie den LINK-Boxen oder den PRO-Navigationsgeräten.

Im Zusammenspiel erfüllen diese Soft- und Hardware die grundlegende Anforderung zur Verbesserung des umweltfreundlichen Fahrens in Ihrem Unternehmen: eine Datensammlung, die Ihren Mitarbeitern sowohl in Echtzeit als auch langfristig Möglichkeiten aufzeigt, wie sie besser umweltbewusst fahren können.
Je nach Modell können die Hardwarekomponenten jedoch mehr. Wir beraten Sie gern, welches Modell für Ihre Unternehmensflotte das richtige ist.

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Umweltschonendes Fahren - Autobahn

Umweltbewusst fahren jenseits der Fahrweise

Die Fahrweise Ihrer Mitarbeiter zu optimieren, ist einer der grundlegendsten Schritte, um den Willen umweltbewusst zu fahren langfristig in Ihrem Unternehmen zu etablieren. Doch auch auf anderer Ebene können Sie ansetzen: Die optimale Planung von Routen etwa trägt dazu bei, unnötige Umwege und damit die Verschwendung von Ressourcen zu vermeiden. Auch Wartezeiten können durch eine verbesserte Streckenplanung vermieden werden. So können Ihre Mitarbeiter Staus umgehen oder Wartezeiten bei Kunden vermeiden.

Gerade wenn erfolgreiche Planung mit Handlungen wie dem konsequenten Abschalten des Motors bei einer erwarteten Standzeit von mehr als zwanzig Sekunden kombiniert wird, spart dies langfristig Ressourcen und trägt zur Nachhaltigkeit Ihres Unternehmens bei. Die Tourenplanung wird meist über ein Navigationsgerät gesteuert, das Ihren Mitarbeitern anzeigt, welche Strecke Sie wählen sollten. Hierbei ist wichtig, dass neue Informationen schnell in das System eingespeist werden können.

Erfolgt ein neuer Auftrag, der von einem Mitarbeiter erledigt werden kann, der bereits in dieselbe Richtung unterwegs ist, muss diese Nachricht schnell an die betreffende Person übermittelt werden. Dabei müssen sämtliche Informationen mitgeliefert werden, die notwendig für die Erledigung des Auftrags sind, wie zum Beispiel die Zieladresse oder weitere Anweisungen.

Auch wenn sich aufseiten des Fahrers Neuigkeiten ergeben, sollten diese Ihrem Unternehmen mitgeteilt werden. Wurde etwa ein Auftrag angenommen, abgeschlossen oder trat eine unerwartete Wartezeit ein, hat das Auswirkungen auf die restliche Tourenplanung und unter Umständen müssen Anpassungen vorgenommen werden. NavComm kann Sie auch hierbei unterstützen: Die PRO‐Navigationsmodelle von Webfleet Solutions können mittels Bluetooth mit der LINK-Box verbunden werden. So werden sie mit der Webfleet-Software verknüpft und Nachrichten können in beide Richtungen übermittelt werden: vom Fahrer zum Unternehmen und vom Unternehmen zurück zum Fahrer. So digitalisieren Sie den Workflow aller Aufträge und erreichen eine verbindliche, fehlerfreie Kommunikation, die das umweltbewusste Fahren unterstützt.

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Optimierung des umweltbewussten Fahrens durch Hardwarekomponenten

Möchten Sie die Fahrzeuge Ihres Unternehmens aufrüsten, um in Zukunft umweltschonender zu fahren, bietet NavComm Ihnen drei Hardwarekomponenten: die LINK-Boxen, die PRO-Navigationsgeräte, sowie die Dashcam CAM 50. Kombiniert liefern diese Produkte Ihnen umfangreiche Informationen.

Die LINK-Boxen können in das Armaturenbrett der Firmenwagen integriert werden und sammeln dort Daten über die Fahrweise des jeweiligen Fahrzeugs beziehungsweise Fahrers. Dazu gehören in der Grundausstattung beispielsweise die GPS-Position eines Fahrzeugs, seine Geschwindigkeit, sein Kraftstoffverbrauch, aber auch Fehlermeldungen aus dem Fahrzeug-Diagnosesystem und Daten des digitalen Tachographen.

Die gesammelten Daten werden über eine SIM-Karte an die Softwarelösung Webfleet übertragen und im Browser oder in den Android- und iOS-Apps dargestellt. Hier können Sie Reports und Analysen einsehen, um so die nachhaltige Fahrweise Ihrer Mitarbeiter Schritt für Schritt langfristig zu verbessern.

Eine weitere Funktion der LINK-Boxen ist die Aufzeichnung auffälliger Fahrmanöver. Wird die Blackbox mit der CAM 50 kombiniert, überträgt diese den entsprechenden Videoabschnitt an die Webfleet-Software, um die Daten der LINK-Box zu ergänzen. So erhalten Sie ein umfassendes Bild der Situation und können bessere Entscheidungen treffen.

Fahren Sie umweltbewusster

NavComm ist bereits seit 2004 Vertriebs- und Support Partner von Webfleet Solutions. Als einer der größten Partner Europas und einziger zertifizierter Partner von Webfleet Solutions in Norddeutschland verfügen wir über langjährige Erfahrung mit den Produkten des Herstellers. Deshalb wissen wir genau, welche Hardwarekomponenten Sie mit der
Webfleet Software kombinieren sollten, um die Ansprüche Ihres Unternehmens optimal abzudecken. Möchten auch Sie in Zukunft umweltschonender fahren, melden Sie sich bei uns. Wir beraten Sie gern.

Unternehmen - Umweltschonendes Fahren

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1 Prozent Regelung

1 Prozent Regelung

1 Prozent Regelung

Die NavComm GmbH bietet mit ihrer hochmodernen Flottenmanagement-Lösung Webfleet eine erstklassige Benutzeroberfläche für das Echtzeit-Management Ihrer Fahrzeuge.

Webfleet – internetbasierte Softwarelösung zur 1 Prozent Regelung

Nicht alle Fahrten haben einen rein betrieblichen Charakter. Manchmal ist es einfach notwendig, dass Mitarbeiter Ihr Fahrzeug für den Arbeitsweg oder für Privatfahrten nutzen.

Deshalb ist gerade im Hinblick auf den steuerrechtlichen Aspekt eine sorgfältige Aufzeichnung der Fahrten nötig.

Die Webfleet Logbook-App bietet Ihnen eine verlässliche und benutzerfreundliche Plattform zum Führen von Fahrtenbüchern. Mit nur wenigen Klicks können Ihre Fahrer den entsprechenden Grund für die jeweilige Fahrt eingeben und somit ganz einfach Arbeitsweg und Privatfahrten getrennt erfassen.

Damit entfällt in vielen Fällen auf komfortable Weise die 1 Prozent Regelung.

Was besagt die 1 Prozent Regelung?

Die 1 Prozent Regelung für Geschäftswagen dient der vereinfachten steuerlichen Erfassung des privaten Nutzungsanteils (Sachbezug / geldwerter Vorteil).

Der hierfür zugrunde liegende Brutto-Inlandslistenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung gilt generell für alle Wagentypen (Benziner, Diesel, Elektro, Hybrid) sowohl für Neuwagen als auch für Gebrauchtwagen.

Als Basis für den Bruttolistenpreis dient der empfohlene Händlerabgabepreis inklusive der Sonderausstattung, abgerundet auf volle 100 Euro.

Nicht zur Sonderausstattung gehören

  • Überführungs- und Zulassungskosten
  • Freisprecheinrichtung
  • portables Navigationsgerät
  • ein weiterer Satz Reifen mit Felgen (zum Beispiel Winterreifen)

Nicht mit der Ein-Prozent-Pauschale abgegolten sind:

  • Autoschutzbrief oder Mitgliedschaft in einem Automobilklub
  • Straßennutzungsgebühren wie Parkgebühren
  • Transportkosten des Autos (zum Beispiel mit der Fähre)
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1 Prozent Regelung - Fahrtenbuch

Weiteres Wissenswertes über die 1 Prozent Regelung

Es ist üblich, dass Firmen ihren Mitarbeitern einen Firmenwagen als Gehaltsumwandlung anbieten. Da es sich hierbei um einen Sachbezug handelt, wird dies steuerrechtlich als Einkommen gewertet, wofür sowohl Steuer- als auch Sozialversicherungsabgaben anfallen.

Von dem Bruttolistenpreis im Zeitpunkt der Neuanschaffung inklusive der eingebauten Sonderausstattung muss 1 Prozent als geldwerter Vorteil erhoben und bei der Gehaltsabrechnung hinzugerechnet werden. Weiterhin sind für jeden gefahrenen Kilometer zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte (einfache Strecke) 0,3 Prozent des Bruttolistenpreises fällig.

Dies erhöht das „Brutto“ und somit den Steuersatz (Steuerprogression). Doch nicht alleine die Lohnsteuer, sondern auch die Sozialversicherungsbeiträge steigen.

Von dem resultierenden „Netto“ wird der geldwerte Vorteil wieder abgezogen, da dieser dem Mitarbeiter durch die Gestellung des Firmenwagens bereits zur Verfügung steht.

Beispiel:

Der Firmenwagen hat mit allen Sonderausstattungen bei der Erstzulassung einen Gesamtwert in Höhe von 40.000 Euro. Er darf privat genutzt werden, weshalb für den Arbeitnehmer ein geldwerter Vorteil entsteht. Dieser muss als Sachbezug über die Lohnund Gehaltsabrechnung erfasst werden. Für die 25 Kilometer Entfernung zwischen Wohnung und erster Arbeitsstätte fallen pro gefahrenen Kilometer 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises an.

Bruttolistenpreis geldwerter Vorteil
1 Prozent von 40.000 Euro 400 Euro
40.000 Euro x 0,03 x 25 300 Euro
Der monatliche geldwerte Vorteil beträgt: 700 Euro

Wird der Firmenwagen allerdings nur an 10 Tagen pro Monat gefahren, sinkt der Prozentsatz für jeden gefahrenen Kilometer auf 0,002 und damit der monatliche geldwerte Vorteil auf 200 Euro (40.000 x 0,002 x 10 Tage x 25 Kilometer)

Berücksichtigung des geldwerten Vorteils bei der monatlichen Abrechnung zur steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Erfassung:

Bruttolohn/ Bruttogehalt
+ Sachbezug (geldwerter Vorteil)
= Gesamtbrutto
– persönliche Steuern
– Solidaritätszuschlag (wenn die Freigrenzen überschritten sind)
– Sozialversicherung
= Nettolohn/Nettogehalt
– Sachbezug (geldwerter Vorteil)
= Auszahlungsbetrag
Pauschalierung der Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte

Die Sozialversicherungsbeiträge können teilweise eingespart werden, wenn der Arbeitgeber einen Fahrtkostenzuschuss gewährt und diesen mit 15 Prozent pauschal versteuert (§ 9 Abs. 1 Nr. 4, 8 Satz 2 EStG).

Im Gegensatz zu den Firmenwagen für Arbeitnehmer, stellt sich bei Selbständigen die Frage nach der Einordnung des Fahrzeuges. Betrieblich oder privat?

Folgende Möglichkeiten bestehen:

  • Mehr als 50 Prozent betriebliche Fahrten – notwendiges Betriebsvermögen Bei einem Anteil von mehr als 50 Prozent betrieblich bedingter Fahrten gehört das Fahrzeug zum Betriebsvermögen und kann entweder über die 1 Prozent Regelung versteuert werden oder mithilfe von Aufzeichnungen in Form eines Fahrtenbuches. Bei der 1 % Methode sind jeden Monat – auch für einen Teilmonat – „1 Prozent des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für die zu diesem Zeitpunkt enthaltene Sonderausstattung einschließlich Umsatzsteuer anzusetzen“ (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG). Fällt beim Kauf keine Umsatzsteuer an, muss dennoch Umsatzsteuer eingerechnet werden.
  • Betriebliche Nutzung zwischen 10 und 50 Prozent – gewillkürtes Betriebsvermögen Bewegt sich die betriebliche Nutzung zwischen 10 und 50 Prozent, können Selbständige das Fahrzeug in das Anlagevermögen aufnehmen. Dies hat zur Folge, dass sie die 1-Prozent Methode oder das Fahrtenbuch anwenden müssen.
  • Betriebliche Nutzung weniger als 10 Prozent – Privatvermögen Betragen die betrieblich veranlassten Fahrten allerdings weniger als 10 Prozent der jährlichen Fahrleistung, zählt der Wagen zum Privatvermögen. In einem solchen Fall besteht lediglich die Möglichkeit, betrieblich bedingte Fahrten über die Reisekostenabrechnung (Reisekostenpauschale) geltend zu machen.

Erhalten Beschäftigte einen Firmenwagen zur freien Verfügung, stellt die private Nutzung sowohl lohnsteuer- als auch sozialversicherungspflichtigen Sachbezug (geldwerten Vorteil) dar, der bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung entsprechend zu berücksichtigen ist.

Wird das Fahrzeug für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte genutzt, fallen zudem für jeden Kalendermonat – auch für angefangene Monate – und für jeden Kilometer der einfachen Wegstrecke 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises an (§ 8 Abs. 2 Satz 3).

Kommt es bei steuerlich anerkannter doppelter Haushaltsführung zu mehr als einer wöchentlichen Heimfahrt, muss die zweite und jede weitere wöchentliche Heimfahrt mit 0,002 Prozent vom Bruttolistenpreis als geldwerter Vorteil berücksichtigt werden.

Für die Berechnung des geldwerten Vorteils lässt der Gesetzgeber zwei Möglichkeiten zu:

  • die 1-Prozent-Methode
  • die Fahrtenbuch-Methode

Bei der Fahrtenbuch-Methode sind „die für das Kraftfahrzeug insgesamt entstehenden Aufwendungen durch Belege …“ zu berücksichtigen. (§ 6 Abs. Nr. 4 Satz 3 EStG).

Im Verhältnis zu den handschriftlichen Fahrtenbüchern sind die elektronischen Fahrtenbücher bedeutend komfortabler zu führen. Beispielsweise muss bei den elektronischen Fahrtenbüchern der Anlass nicht direkt nach der Fahrt erfasst werden. Dies ist noch innerhalb einer Woche möglich.

An das Fahrtenbuch sind vonseiten der Finanzverwaltung hohe Anforderungen geknüpft, weshalb sich die 1-Prozent-Methode größerer Beliebtheit erfreut.

Die gewählte Methode gilt für ein Kalenderjahr. Erst danach oder bei Fahrzeugwechsel kann gewechselt werden.

Für Gebrauchtwagen gelten dieselben Regeln wie für Neuwagen. Der geldwerte Vorteil wird immer mit einem Prozent vom Bruttolistenpreis inklusive Sonderausstattung bei Erstzulassung erhoben.
Nachträglich eingebaute Ausstattungen fallen nicht mehr unter die Bruttolistenpreis-Berechnung.

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1 Prozent Regelung beim Elektroauto

Für die 1-Prozent-Regel beim Elektroauto wird der Bruttolistenpreis reduziert und damit der geldwerte Vorteil verringert. Die sog. Kaufprämie findet dabei keine Berücksichtigung. Die pauschalen und prozentualen Abschläge für Elektro-Dienstwagen ab 2013 können Sie hier nachlesen.

Seit dem Jahr 2019 erfolgt bei Neuanschaffungen von Elektrofahrzeugen mit einem Verkaufswert bis 60.000 Euro die Berechnung auf der Basis von 50 Prozent des Bruttolistenpreises. Dies entspricht einer 0,5-Prozent-Regelung.

Für im Jahr 2020 neuzugelassene reine Elektrofahrzeuge bis 60.000 Euro wird lediglich von 25 Prozent des Bruttolistenpreises ausgegangen. Gleiches gilt ab 2020 auch für die im Jahr 2019 zugelassenen Elektro-Dienstwagen

Beispiel:

Bruttolistenpreis bei Neuzulassung 54.000 Euro
25 Prozent des Bruttolistenpreises 13.500 Eur
1 Prozent von 13.500 Euro 135 Euro
13.500 Euro x 0,03 x 20 81 Euro
Der monatliche geldwerte Vorteil beträgt: 216 Euro

Die geänderten Bemessungsgrundlagen bei dem Bruttolistenpreis gelten auch für Gebrauchtwagen

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1 Prozent Regelung - Elektroauto

Auto Leasing 1 Prozent Regelung

Obwohl beim Leasing lediglich monatliche Leasinggebühren anfallen, wird bei der steuerund sozialversicherungsrechtlichen Bewertung des geldwerten Vorteils von dem Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung inklusive der Sonderausstattung (ab Werk im Auto fest eingebaut) ausgegangen.

Die 1-Prozent-Regel erfolgt wie bei den betriebseigenen Firmenwagen und entsprechend dem jeweiligen Kraftstoffeinsatz.

Webfleet Solutions & NavComm

Die geschäftliche Verbindung zwischen der Webfleet Solutions Sales B.V. und der NavComm GmbH besteht bereits seit dem Jahr 2004. Damals firmierte die Webfleet Solutions Sales B.V. noch unter der datafactory AG.

Heute ist die NavComm GmbH einer der größten Webfleet Solutions-Partner in Europa. Mit der internetbasierten Softwarelösung Webfleet hat sich Webfleet Solutions erfolgreich am Absatzmarkt positioniert. Diese Software unterstützt die Darstellung verschiedener von der Webfleet Solutions entwickelten und hergestellten Hardwarekomponenten, wie die kleinen schwarzen Black-Boxen (LINK-Boxen), die in die Tiefen des Armaturenbretts in den Fahrzeugen verbaut werden.

1 Prozent Regelung für Hybrid Elektrofahrzeuge

Bei den sogenannten Plug-in-Hybriden mit einem Bruttolistenpreis bis maximal 60.000 Euro erfolgt aufgrund ihres CO2-Ausstoßes die Verringerung stufenweise auf 50 Prozent des Bruttolistenpreises.

Voraussetzungen

Im Anschaffungszeitraum: 1.1.2019 – 31.12.2021

Maximaler CO2-Ausstoß: 50 g oder Mindestreichweite des Elektromotors: 40 Kilometer

Im Anschaffungszeitraum: 1.1.2022 – 31.12.2024

Maximaler CO2-Ausstoß: 50 g oder Mindestreichweite des Elektromotors: 60 Kilometer

Im Anschaffungszeitraum: 1.1.2025 – 31.12.2030

Maximaler CO2-Ausstoß: 50 g oder Mindestreichweite des Elektromotors: 80 Kilometer

Diese Steuererleichterung gilt für Elektro-Dienstwagen, die bis zum 31.12.2030 angeschafft werden.

Diese LINK-Boxen übertragen spezielle Daten wie:

  • GPS-Positionen
  • Geschwindigkeiten
  • auffällige Fahrmanöver
  • Daten des digitalen Tachografen

Weiterführende Informationen erhalten Sie hier.

Weitere Navigationsgeräte sind die PRO-Modelle. Mit dem Modell PRO 2020 zum Beispiel können Sie gesetzlich vorgeschriebene Nachweise erbringen, indem Sie beispielsweise die entsprechenden Daten in die Lohnbuchhaltungssoftware integrieren.

Somit ist die Navcomm GmbH genau der richtige Ansprechpartner zum Thema 1 Prozent Regelung. Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.

1 Prozent Regelung - Bus

*Die angegeben Daten können sich jederzeit wieder ändern.*

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