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Mischfahrt

Mischfahrt

Eine Mischfahrt ist – wie der Name schon sagt – eine Mischung aus zwei konventionellen Fahrt-Arten: der geschäftlichen und der privaten Fahrt. Dabei kann die gemischte Fahrt weder der einen noch der anderen Kategorie ausschließlich zugeordnet werden. Ein klassisches Beispiel: Sie fahren nach der Arbeit noch auf einem kurzen Umweg in den nächsten Laden, um dringend benötigte Lebensmittel einzukaufen. Oder Sie möchten vor oder nach der Arbeit noch schnell die Kinder in die Schule bringen oder abholen. Da es sich hierbei um eine Fahrt handelt, die nicht eindeutig in eine Kategorie eingeordnet werden kann, handelt es sich hierbei um eine Mischfahrt.

DOKUMENTATION EINER MISCHFAHRT

Zum Tragen kommt diese Kategorie besonders bei Fahrtenbüchern, die zur Vorlage beim Finanzamt sauber dokumentiert werden müssen. Denn die Beamten unterziehen das Fahrtenbuch einer genauen Prüfung, um festzustellen, welche Fahrten privat und welche betrieblich veranlasst waren. Geben Sie häufig längere Strecken an als nötig gewesen wäre, kann Ihnen daher schnell Misstrauen entgegengebracht werden. Damit das Finanzamt im Zweifel besser nachvollziehen kann, warum Sie einen längeren Fahrtweg in Kauf genommen haben, sollten Sie unbedingt einen kurzen Kommentar verfassen, der den Grund für die Mischfahrt erläutert. Warum haben Sie einen anderen Weg eingeschlagen? Wie viele Kilometer fallen als privater Anteil an? Bedenken Sie auch, dass die Kategorisierung einer Fahrt unbedingt innerhalb von sieben Tagen nach Fahrtende erfolgen muss, um diese wirksam einreichen zu können.

WEITERE AUSFÜHRUNGEN

Eine gemischte Fahrt fällt übrigens auch immer dann an, wenn sich Ihr eigentlicher Weg verändert. Das kann unter Umständen ganz schnell passieren. Beispielsweise bekommen Sie noch rechtzeitig mit, dass auf der Autobahn in Richtung nach Hause ein längerer Stau entsteht. Oder Sie erhalten einen kurzfristigen Anruf, dass Sie noch schnell bei einem Kunden vorbeifahren sollen. Diese jeweils kleinen Umwege sollten Sie als Mischfahrt im Fahrtenbuch angeben. Außerdem sollten Sie noch eine kurze Erklärung angeben, sodass Ihre Entscheidung nachvollzogen werden kann und der Absetzung des betrieblichen Teils der Fahrt nichts im Wege steht.

Mit dem elektronischen Fahrtenbuch der NavComm GmbH müssen Sie übrigens keine umständlichen handgeschriebenen Notizen mehr aufbewahren. Diese elektronischen Aufzeichnungen sind sicher und werden von Finanzämtern anerkannt. Diese zeichnen Ihre Fahrten in der Regel automatisch auf, sodass Sie nicht lange rechnen müssen. Außerdem können Sie so nichts vergessen. So können Sie ganz einfach und intuitiv ihre Fahrten erfassen – auch Mischfahrten.