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Betriebserlaubnis

Betriebserlaubnis

Unter der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) ist die Berechtigung zu verstehen, mit einem bestimmten Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen. Wenn diese nicht nachgewiesen werden kann, drohen Sanktionen. Beim Kauf eines Wagens oder nach Umbauten an einem Kraftfahrzeug ist besonders auf den Erhalt der Betriebserlaubnis zu achten.

GRUNDSÄTZLICHES ZUR BETRIEBSERLAUBNIS

Über die Erteilung einer Erlaubnis zum Fahrzeugbetrieb entscheidet das Kraftfahrt-Bundesamt. Damit ein Fahrzeug per Gesetz zulässig für die Fahrt auf öffentlichen Straßen ist, müssen bestimmte Regeln beachtet werden. Diese beziehen sich neben dem Wagen als solchem auch auf dessen zugehörige Teile. Die meisten neu erworbenen Kraftfahrzeuge verfügen über eine Typengenehmigung, die sich auf alle produzierten Wagen der Serie bezieht. Eine solche Bescheinigung bleibt per Gesetz bestehen, bis das Fahrzeug endgültig außer Betrieb genommen wird oder eine Änderung daran erfolgt. Je nach Fahrzeugtyp muss bei fehlender Erlaubnis mit Geldbußen gerechnet werden.

EINZELBETRIEBSERLAUBNIS

Fahrzeuge, die nicht über eine Typengenehmigung verfügen, können im Einzelfalls ebenfalls eine zur Teilnahme am Straßenverkehr berechtigt werden. Dies ist vor allem dann von Bedeutung, wenn das Fahrzeug eine Einzelanfertigung ist, aus dem Ausland importiert wurde, einen besonderen Einsatzzweck hat oder über 18 Monate abgemeldet war. Zur Erteilung der Erlaubnis wird ein Gutachten von Prüfstellen wie der DEKRA oder dem TÜV benötigt. Neben den zulassungspflichtigen Kraftfahrzeugen benötigen auch zulassungsfreie eine Betriebserlaubnis. Zu den zulassungsfreien Kraftfahrzeugen zählen in Deutschland unter anderem Krafträder oder Arbeitsgeräte.

ABE FÜR FAHRZEUGTEILE

Wenn etwas am Auto modifiziert wird, beispielsweise neue Felgen angebracht werden, kann bei Unachtsamkeit das Erlöschen der ABE die Folge sein. Informationen über den korrekten Ein- oder Anbau neuer Fahrzeugteile gehen aus beiliegenden Zertifikation, wie einer Baugenehmigung für Fahrzeugteile hervor. In den meisten Fällen müssen Prüfstellen die Veränderungen abnehmen. Eine Ausnahme sind bereits in der ABE genehmigte Umbauten. Für gewisse Teile kann eine Erlaubnis im Antrag vermerkt werden, sodass diese auch nach Erteilung der ABE noch ein- oder angebaut werden dürfen.

VERLUST DES NACHWEISES DER ABE

Wenn die ABE verlegt oder gestohlen wurde, muss prinzipiell für die Ausstellung eines neuen Dokumentes gesorgt werden. Ein Diebstahl ist der Polizei anzuzeigen, bei Verlust aus Eigenverschulden sollte bei der Zulassungsstelle vorgesprochen werden. Hier kann im weiteren Schritt auch die neue Erlaubnis beantragt werden.