Rufen Sie uns an +49 (0) 4131 28734-0
NavComm GmbH, In der Marsch 8a, 21339 Lüneburg

CoC Papiere

CoC Papiere

CoC Papiere dienen dem Nachweis, dass ein Fahrzeug mit den Bestimmungen der EU übereinstimmt. Sie sind bei Fahrzeugen, die in Deutschland ausgeliefert werden, daher mit dem Namen „EG-Übereinstimmungsbescheinigung“ überschrieben. Der Name in anderen Ländern variiert. Meistens werden sie in der jeweiligen Landessprache mit „Konformitätsbescheinigung“ überschrieben.

Sie werden vom zukünftigen Halter oder einer berechtigten Person bei der Erstzulassung des Fahrzeugs benötigt. Der Zulassungsstelle wird damit bestätigt, dass es dem entsprechenden Typ entspricht. Es besitzt also dieselben technischen Eigenschaften wie ein Fahrzeug, welches bereits nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) genehmigt wurde. Fehlt eine solche Genehmigung, beispielsweise weil es sich um eine Sonderanfertigung oder ein Fahrzeug aus dem Nicht-EU-Ausland handelt, muss das Fahrzeug hingegen durch eine Einzelgenehmigung.
Diese ist deutlich aufwendiger und damit mit mehr Kosten verbunden.

Für eine Wiederzulassung eines vorübergehend stillgelegten Fahrzeugs oder andere Änderungen wie Halterwechsel oder Adressänderungen wird die Bestätigung nicht benötigt. War das Fahrzeug in einem anderen EU-Land zugelassen, aber noch nicht im Inland, ist die Konformitätsbescheinigung zusammen mit den ausländischen Papieren meist komplett vorzulegen. Bei Änderungen an technischen Teilen sollten ebenso alle Unterlagen mit zur Zulassungsstelle genommen werden.

COC PAPIERE: INHALT UND AUSSTELLUNG

Der Inhalt umfasst alle technischen Daten und Merkmalen. Dazu gehören beispielsweise zugelassene Reifengrößen, die nicht zwingend in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Kfz-Schein) und Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Kfz-Brief) stehen. Maße des Fahrzeugs, Leistungsdaten des Motors und durchschnittliche Schadstoffemissionen sind ebenso enthalten. Ändern sich diese Daten, sind diese dort ebenfalls einzutragen.

Seit dem 01. Oktober 2005 sind die Fahrzeughersteller verpflichtet, beim Verkauf eines Neuwagens die CoC Papiere dem Käufer auszuhändigen. Ist das Auto finanziert oder geleast, können die Bescheinigung ebenso wie die Zulassungsbescheinigung Teil 2 allerdings auch bei der finanzierenden Bank oder dem Leasinggeber eingelagert werden. Die Sicherungsrechte beziehen sich meist nur auf den großen Brief, sodass die meisten Banken die CoC Papiere gerne während der Vertragslaufzeit herausgeben.

Bei einem Gebrauchtwagenkauf sollte auf möglichst vollständige Unterlagen geachtet werden. Neben den beiden Zulassungsbescheinigungen gehört die CoC Papiere dazu. Liegen diese nicht mehr vor, können sie kostenpflichtig über den Hersteller ausgestellt werden. Das geht meist über den ausliefernden Händlern, eine Niederlassung oder online direkt beim Hersteller. Die Kosten belaufen sich je nach Marke auf 70 bis 180 Euro.