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De-minimis (Förderung)

De-minimis (Förderung)

Was ist die De-minimis-Beihilfe eigentlich? „De minimis“ ist Latein und lässt sich mit „Dinge von geringer Bedeutung“ übersetzen. Bei Beihilfen nach der De-minimis-Beihilfen-Regelung geht es um solche wirtschaftliche Zuschüsse, die ein Unternehmen im Wettbewerb innerhalb der Europäischen Union nicht bevorteilen. Während Förderungen an Unternehmen, die sich eventuell wettbewerbsverzerrend auswirken können, genehmigungspflichtig durch die Europäische Kommission sind, ist bei De-minimis nicht der Fall. Hier können die Staaten also Möglichkeiten ausschöpfen, Unternehmen bis hin zu definierten Obergrenzen zweckgebunden zu unterstützen.

Wichtig ist dabei, dass ein Unternehmensverbund stets als ein Unternehmen gilt. Die Obergrenze gilt also für alle Subunternehmen eines Unternehmensverbundes zusammen, auch über Landesgrenzen hinweg. Die rechtliche Grundlage für die De-minimis-Beihilfenregelung ist die Verordnung 1407 / 2013 der EU.

DE-MINIMIS BEIHILFEN IM GÜTERFERNVERKEHR

Für Straßengüterverkehrsunternehmen gilt eine Fördermittelobergrenze von 100.000 Euro binnen drei Kalenderjahren. Allgemein sind Maßnahmen, die der Sicherheit oder der Verringerung der Umweltbelastung im Güterverkehr dienen, förderfähig. So lassen sich unter anderem Software für die Fahrtenerfassung, technische Umrüstung zur Erhöhung der Fahrer- und Fahrzeugsicherheit sowie beispielsweise besser Filtersysteme bezuschussen. Wichtig ist dabei, dass der Antrag auf Förderung klarmacht, dass die Kosten transparent und zweckgebunden sind. Bei klar bezifferbaren Investitionen ist dies möglich.

Ebenfalls werden unter Umständen Darlehen oder Beteiligungen gefördert. Zusätzlich gibt es – das ist ein Beispiel von vielen – bestimmte Förderprogramme des Bundesamtes für Güterverkehr. Hier sind De-minimis-Beihilfen pro Fahrzeug möglich, die an die Bedingung geknüpft sind, dass mindestens ein schweres Lastkraftfahrzeug dauerhaft gehalten wird. Es gibt zudem einen Höchstbetrag von 33.000 pro Jahr, der auf diesem Wege an Fördermitteln an ein Unternehmen im Güterverkehr fließen kann.

WELCHE VORAUSSETZUNGEN GELTEN, UM DE-MINIMIS FÖRDERUNGEN ZU ERHALTEN?

Die De-minimis-Beihilfen werden nur gewährt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Dies ist zum einen, dass der maximale Förderbetrag binnen eines Dreijahreszeitraumes noch nicht ausgereizt ist. Zum anderen können konkrete zu bezuschussende Investitionen auch nicht mehrfach gefördert werden. Zudem ist es gerade im Transportgewerbe so, dass eine hohe Zweckgebundenheit vorliegt. Es kann sich also lohnen, gezielt in die Sicherheit von Fahrzeugen und Fahrer zu investieren, da hier die bereits erwähnten bis zu 2000 Euro im Jahr pro Fahrzeug an De-minimis-Beihilfen möglich sind.

Weiterhin ergeben sich bei der Inanspruchnahme von Beihilfen Dokumentationspflichten und Aufbewahrungspflichten. Zudem müssen in der Regel alle bisher erhaltenen Zuschüsse nach der De-minimis-Regelung offengelegt werden.