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DGUV Vorschrift 70

DGUV Vorschrift 70

Die DGUV Vorschrift 70 ist ein Regelwerk, das verschiedene Unfallverhütungsmaßnahmen im Bereich Fahrzeuge zusammenfasst. Die Vorschriften sollen die Sicherheit erhöhen und dem Gesundheitsschutz der Mitarbeiter dienen. Die Unfallverhütungsvorschriften der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung betreffen betrieblich genutzte Fahrzeuge, die nicht schienengebunden sind, und deren zulässige Höchstgeschwindigkeit mehr als 8 km/h beträgt.

Betriebsunfälle mit Fahrzeugen haben häufig schwere Verletzungen zur Folge. Die DGUV Vorschrift 70 enthält daher Anweisungen, die das Arbeiten mit Fahrzeugen sicherer machen sollen. Hierzu gehören beispielsweise Vorschriften, die das Benutzen von Fahrzeugen und deren Ausstattung regeln. Damit Unfälle wirksam vermieden werden können, müssen Fahrzeuge dabei bestimmten Standards entsprechen. So schreibt die DGUV Vorschrift 70 unter anderem vor, welche lichttechnischen Einrichtungen am Fahrzeug vorhanden sein müssen, wie Aufstiege bestimmter Fahrzeuge beschaffen sein sollten, und wie die jeweiligen Fahrzeuge zu kennzeichnen sind. So muss beispielsweise ein gut sichtbares Fabrikschild Auskunft über die Fahrzeugdaten wie das zulässige Gesamtgewicht geben. Unfälle durch Überladung sollen so vermieden werden. Auch die Ausstattung der Fahrzeuge mit Warnkleidung, Unterlegkeilen oder Ersatzrädern wird durch das Regelwerk genauestens definiert.

Neben Anweisungen, die Beschaffenheit und Ausstattung der Fahrzeuge regeln, soll das Vorschriftenwerk auch die gefahrlose Benutzung sicherstellen. Hierzu enthält die DGUV Vorschrift 70 zahlreiche Regelungen zum sicheren Betrieb von Fahrzeugen. Auch die Anforderungen an den Fahrzeugführer und die Verantwortung des Unternehmers werden hier aufgeführt. So hat letzterer unter anderem dafür zu sorgen, dass die Betriebsanleitungen von Fahrzeugen befolgt werden, und die Fahrzeuge ausschließlich bestimmungsgemäß eingesetzt werden. Zum Führen von Fahrzeugen darf der Unternehmer laut Regelwerk nur Fahrer heranziehen, die bereits volljährig sind und über die notwendige körperliche und geistige Eignung verfügen. Den Fahrzeugführern wiederum obliegen Pflichten wie das Überprüfen der Fahrzeugsicherheit vor Fahrtantritt oder das Melden von Mängeln.

Auch das Beladen und Kuppeln von Fahrzeugen, die Ladungssicherung und das Verhalten während der Fahrt werden in der DGUV Vorschrift 70 geregelt. Gerade hier lauern häufig Gefahren, die zu schweren Arbeitsunfällen führen. Ein weiterer Abschnitt des Regelwerks beschreibt die notwendige Prüfung von Fahrzeugen, was wiederum in den Verantwortungsbereich des Unternehmers fällt. Mit den durchdachten Lösungen der NavComm GmbH hat dieser seinen Fuhrpark jedoch stets im Blick, und kann den Einsatz von Fahrzeugen und Personal optimal planen. Darüber hinaus erhält er Informationen über die Fahrzeugposition, die aktuellen Lenkzeiten und den Fahrzeugzustand. Das vereinfacht nicht nur die Betriebsabläufe, sondern erhöht auch die Sicherheit im Betrieb.