Dienstrad
Dienstrad
Die Fahrt mit dem Dienstrad ist eine umweltfreundliche Alternative zu anderen Transportmitteln wie dem Auto. Arbeitgeber können Angestellten Fahrräder oder E-Bikes dauerhaft für die berufliche Nutzung zur Verfügung stellen. Viele Unternehmen ermöglichen darüber hinaus auch die private Nutzung. Entweder kaufen Unternehmen Firmenräder oder sie nutzen einen flexiblen Bikeleasing-Service. Steuerrechtlich ist das Dienstfahrrad dem Dienstwagen gleichgestellt.
WIE FUNKTIONIERT DIENSTRADLEASING?
Der Arbeitsgeber schließt als Leasingnehmer einen Vertrag mit einer Leasinggesellschaft ab. Das Dienstrad wird für einen vereinbarten Zeitraum gemietet. Angestellte dürfen das Bike für Dienstfahrten und häufig auch privat nutzen. Wenn Arbeitgeber die Leasingraten als Benefit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übernehmen, stellen sie das Dienstfahrrad steuerfrei und kostenlos zur Verfügung. Eine weitere Möglichkeit ist das Leasing per Gehaltsumwandlung. Die Angestellten übernehmen die Kosten der Leasingraten. Ein Teil des Bruttolohns wird in einen Sachbezug, in dem Fall das Jobrad, umgewandelt. Der Arbeitgeber behält einen Anteil des Lohns in Höhe der Leasingrate ein. Im Gegenzug erhalten die Angestellten das Dienstrad.
Im Jahr 2020 eingeführt und mindestens bis zum Jahr 2020 gültig, stellt die sogenannte 0,25-Prozent-Regel den attraktivsten steuerlichen Anreiz dar. Der geldwerte Vorteil des Arbeitnehmers wird nur mit 0,25 Prozent besteuert, was im Vergleich zu einem Direktkauf Kostenvorteile bis zu 40 Prozent mit sich bringen kann. Da die Leasingrate vom Bruttolohn einbehalten wird, reduzieren sich so die monatlichen Abgaben für die Sozialversicherung.
MÖGLICHKEITEN NACH ENDE DES LEASINGVERTRAGS
Üblicherweise liegt die Leasingdauer bei 36 Monaten. Nach Ende des Leasingvertrags entscheiden Angestellte, ob sie das Rad zurückgeben oder kaufen. Wer das Dienstrad nicht behalten möchte, kann ein neues Jobrad per Leasingvertrag über den Arbeitgeber beziehen. Wer sich für den Kauf entscheidet, zahlt nicht den Neupreis. Berechnet wird der Zeitwert. Der Restwert liegt nach drei Jahren meist bei 30 bis 40 % des Neupreises, je nach Vertragspartner können auch nur 20 % oder noch weniger anfallen. Auch Grad der Abnutzung und das Modell spielen in den konkreten Restwert ein.
Die Rahmenbedingungen für die Nutzung und den Erwerb nach Ende des Leasingzeitraums werden im Überlassungsvertrag festgehalten. Unternehmen und Arbeitgeber sind flexibel. Zusätzlich zum Fahrrad kann auch ein Dienstwagen geleast werden. Jobrad, Eurorad und Businessbike sind momentan die größten und bekanntesten Anbieter auf dem deutschen Markt.

