Dienstrad
Dienstrad
Die Fahrt mit dem Dienstrad ist eine umweltfreundliche Alternative zu anderen Transportmitteln wie dem Auto. Arbeitgeber können Angestellten Fahrräder oder E-Bikes dauerhaft für die berufliche Nutzung zur Verfügung stellen. Viele Unternehmen ermöglichen darüber hinaus auch die private Nutzung. Entweder kaufen Unternehmen Firmenräder oder sie nutzen einen flexiblen Bikeleasing-Service. Steuerrechtlich ist das Dienstfahrrad dem Dienstwagen gleichgestellt.
WIE FUNKTIONIERT DIENSTRADLEASING?
Der Arbeitsgeber schließt als Leasingnehmer einen Vertrag mit einer Leasinggesellschaft ab. Das Dienstrad wird für einen vereinbarten Zeitraum gemietet. Angestellte dürfen das Bike für Dienstfahrten und häufig auch privat nutzen. Wenn Arbeitgeber die Leasingraten als Benefit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übernehmen, stellen sie das Dienstfahrrad steuerfrei und kostenlos zur Verfügung. Eine weitere Möglichkeit ist das Leasing per Gehaltsumwandlung. Die Angestellten übernehmen die Kosten der Leasingraten. Ein Teil des Bruttolohns wird in einen Sachbezug, in dem Fall das Jobrad, umgewandelt. Der Arbeitgeber behält einen Anteil des Lohns in Höhe der Leasingrate ein. Im Gegenzug erhalten die Angestellten das Dienstrad. Das Verfahren bietet steuerliche Vorteile, da seit Januar 2020 die sogenannte 0,25-Prozent-Regel greift. Der geldwerte Vorteil wird nur mit 0,25 Prozent besteuert. Im Vergleich zu einem Direktkauf entstehen Kostenvorteile von bis zu 40 Prozent. Da die Leasingrate vom Bruttolohn einbehalten wird, reduzieren sich die monatlichen Abgaben für die Sozialversicherung.
MÖGLICHKEITEN NACH ENDE DES LEASINGVERTRAGS
Üblicherweise liegt die Leasingdauer bei 36 Monaten. Nach Ende des Leasingvertrags entscheiden Angestellte, ob sie das Rad zurückgeben oder kaufen. Wer das Dienstrad nicht behalten möchte, kann ein neues Jobrad per Leasingvertrag über den Arbeitgeber beziehen. Wer sich für den Kauf entscheidet, zahlt nicht den Neupreis. Berechnet wird der Zeitwert. Viele Leasinganbieter kalkulieren mit 15 bis 20 Prozent vom Kaufpreis des Modells. Die Rahmenbedingungen für die Nutzung und den Erwerb nach Ende des Leasingzeitraums werden im Überlassungsvertrag festgehalten. Unternehmen und Arbeitgeber sind flexibel. Zusätzlich zum Fahrrad kann auch ein Dienstwagen geleast werden. Jobrad, Eurorad und Businessbike sind momentan die größten und bekanntesten Anbieter auf dem deutschen Markt.
ÜBER DIE NAVCOMM GMBH
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