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Dienstwagen

Dienstwagen

Ein Dienstwagen wird entweder vom Arbeitgeber einem Arbeitnehmer zur Nutzung überlassen, oder das Fahrzeug wird vom Unternehmer in seinem Arbeitsbereich selbst genutzt. Diese Unterscheidung ist in Bezug auf das Steuersystem wichtig.

DER FINANZIELLE VORTEIL

Wird einem Arbeitnehmer die kostenlose oder vergünstigte Nutzung eines Dienstwagens für private Fahrten oder Pendelfahrten zwischen Wohnort und erster Arbeitsstätte gestattet, so ist die darin enthaltene Geldentschädigung steuer- und beitragspflichtig.

Der Inhaber eines eigenen Unternehmens (Einzelunternehmer, Personengesellschaft) muss die Kosten eines Firmenwagens für private Reisen mit dem Gewinn verrechnen. Wird das Fahrzeug auch für Fahrten zwischen Wohnung und Dienststelle/erster Arbeitsstätte oder bei doppelter Haushaltsführung für Fahrten nach Hause verwendet, sind über den Fahrpreis hinausgehende Aufwendungen nicht abzugsfähige Betriebsausgaben. Als Betriebsausgaben für diese Reisen verrechnete Mehrkosten müssen als Betriebsausgabenabzug dem Gewinn nicht hinzugerechnet werden.

PRIVAT EINEN FIRMENWAGEN NUTZEN

Geschäftsfahrzeug für den Eigenbedarf: Die Geldleistung für Arbeitnehmer und Selbstständige kann nach der sogenannten 1-%-Regel (fester Nutzungswert) oder nach der Fahrtenbuchmethode (individuelle Nutzungswertermittlung) berechnet werden.

Bei einem Dienstwagen ohne Eigennutzung gilt Folgendes: Wenn ein Arbeitnehmer seinen Dienstwagen nur für geschäftliche Zwecke nutzen darf (privates Nutzungsverbot), erbringt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer keinen materiellen Vorteil. In diesem Fall wird keine Einkommensteuer erhoben. Selbstständige, die ein Fahrzeug allein zu geschäftlichen Zwecken nutzen, können alle Aufwendungen in diesem Zusammenhang als Betriebsausgaben absetzen.

Die Berechnung des monetären Nutzens kann auf zwei Arten erfolgen. Sie führen entweder ein sorgfältiges Fahrtenbuch, also schreiben jede Fahrt in ein Heft, egal ob geschäftlich oder privat. Damit lässt sich der Anteil der Eigennutzung eines Firmenwagens genau berechnen. Die zweite Möglichkeit ist, dass Sie nach der 1-%-Regel bezahlen müssen. Diese sieht vor, dass die Geldleistung pro Monat ein Prozent des gesamten Listenpreises des Dienst-/Firmenwagens beträgt, also der Betrag, der zum steuerpflichtigen Arbeitslohn des Arbeitgebers hinzugerechnet wird. Bei einem Auto, dessen Bruttopreis 60.000 € beträgt, sind dies nur 600 € im Monat, die zusätzlich versteuert werden müssen.

Je niedriger der Gesamtlistenpreis des Firmenfahrzeugs ist, desto besser für Sie als Mitarbeiter. Für die NavComm GmbH gibt es Dinge, die überwältigend positiv an einem Firmenwagen sind: Sie müssen sich nicht um die Anmeldung, den Fahrzeugwechsel oder die Einweisung in eine Werkstatt kümmern, da die Firma Eigentümer des Fahrzeugs ist, nicht Sie. Unternehmen bezahlen Winterreifen, Inspektionen und notwendige Reparaturen und manchmal sogar die Benzinkosten.