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Elektrokleinstfahrzeug

Elektrokleinstfahrzeug

Elektrokleinstfahrzeuge sind klein sowie batteriebetrieben. Sie verfügen über eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h bis 20 km/h. Elektroroller und Segways gehören zu dieser Kategorie. Die erlaubte Fahrzeugmasse ohne Fahrer beträgt 55 Kilogramm.

Diese Fortbewegungsmittel sind mit Lenk- und Haltestangen ausgerüstet und weisen meistens keine Sitze auf. Nur die selbstbalancierenden Fahrzeuge sind mit Sitzen ausgestattet. Die Leistungsgrenze beträgt 500 Watt respektive 1,4 Watt für selbstbalancierende Kleinstfahrzeuge. Die höchstens zulässige Gesamtbreite beträgt 0,7 Meter. Die maximal erlaubte Gesamthöhe ist 1,4 Meter sowie die höchstenfalls tolerierte Gesamtlänge 2 Meter.

Diese Fortbewegungsmittel mit elektrischem Antrieb fahren emissionsfrei. Sie lassen sich zusammenlegen und tragen. Weil sie einfach zu transportieren sind, eignen sie sich für den Kurzstreckeneinsatz ausgezeichnet. Insbesondere in Städten sind diese Fahrzeuge beliebt.

DIE NUTZUNG IM STRASSENVERKEH

Aufgrund der zunehmenden Verwendung von Elektrorollern in Innenstädten und der sich daraus ergebenden Rechtsunsicherheit gilt die Elektrokleinstfahrzeugverordnung (eKFV) seit dem 15. Juni 2019.

Kleinen Elektrokleinstfahrzeugen mit Halte- oder Lenkstangen ist die Teilnahme am Straßenverkehr gestattet. E-Scooter, Segways und elektrische Tretroller müssen über funktionierende Bremsen und Beleuchtungen verfügen.

Die Elektrokleinstfahrzeugverordnung (eKFV) regelt den Einsatz im Straßenverkehr von E-Skateboards, Airweehls und Hoverboards hingegen nicht. Mit diesen Fahrzeugen ist es Nutzern nicht erlaubt, auf öffentlich genutzten Verkehrsflächen zu fahren.

AUF WELCHEN VERKEHRSFLÄCHEN DARF GEFAHREN WERDEN?

Ist eine Radverkehrsfläche verfügbar, muss diese verwendet werden. Wenn keine vorhanden ist, dürfen Benutzer mit diesen Kleinstfahrzeugen auf der Fahrbahn und außerorts auf dem Seitenstreifen fahren. Der Gehweg darf zum Fahren nicht verwendet werden.

AB WELCHEM ALTER IST DIE NUTZUNG ERLAUBT?

Personen, die 14 Jahre und älter sind, dürfen mit diesen elektrisch betriebenen Kleinstfahrzeugen fahren. Für das Lenken ist weder ein Führerschein noch eine Mofa-Prüfbescheinigung erforderlich.

Eine Helmpflicht besteht nicht. Aus Sicherheitsgründen ist es ratsam, einen Helm zu tragen. Nur eine Person darf einen E-Scooter oder ein vergleichbares Fahrzeug steuern. Weitere Personen oder Gegenstände auf dem Trittbrett dürfen nicht mitgeführt werden und das Anbinden von zusätzlichen Fortbewegungsmitteln ist verboten.

Nach § 24a StVO darf der Alkoholgehalt von Benutzern von Elektrokleinstfahrzeugen nicht 0,5 Promille oder mehr betragen. Die Fahrzeughalter sind versicherungspflichtig. Eine Haftpflichtversicherung haftet für Schäden, die Dritten zugefügt werden. Aufgrund der geringen Größe ist eine Versicherungsplakette ausschließlich für kleine Elektrofahrzeuge hergestellt worden. Dieser Aufkleber muss auf der Rückseite angebracht werden.

DIE BEFÖRDERUNG IM ÖFFENTLICHEN VERKEHR

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur unterstützt die Beförderung von Elektrokleinstfahrzeugen im öffentlichen Nahverkehr. Es besteht jedoch keine Beförderungspflicht und für die einzelnen Bus-, Straßenbahn- und Bahnunternehmen gelten unterschiedliche Regelungen.