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Emissionsbericht

Emissionsbericht

Emission im Sinne der Umwelt ist der Ausstoß oder anders gesagt Austrag von Stoffen, Staub und Teilchen oder Wellen in die Umwelt. Verursacher als Emissionsquelle ist der Emittent. Jede Emission hat eine Immission zur Folge. Sie ist im Umweltrecht die direkte Einwirkung von Schmutz und Gefahrenstoffen, von Lärm und Strahlung auf unsere Umwelt.

An den Emissionen und Immissionen hat der heutige Straßenverkehr einen hohen, wie die Fachleute und Experten betonen überproportional hohen Anteil. Stickstoff und Feinstaub verunreinigen die Luft und somit im weiteren Sinne die Umwelt.

In diesem komplexen Globalisierungsgefüge ist die Bundesregierung gefragt und gefordert, in regelmäßigen Abständen einen Emissionsbericht zu erstellen. Damit verbunden ist die dezentrale Vorgabe auf Landes- und kommunaler Ebene, einerseits eigene Berichte zu erarbeiten und andererseits für den bundesweiten Emissionsbericht den notwendigen Input zu liefern.

VOM VERKEHR AUF DER STRASSE, DEM ÖPNV BIS ZUM FERNSTRASSENNE

Die nachweisbaren Erfolge stetiger Bemühungen der vergangenen Jahre und Jahrzehnte zur Reduzierung von Treibhausgasen und Luftschadstoffen werden durch die ständig wachsenden Zulassungszahlen für Pkw und Nutzfahrzeuge nicht nur neutralisiert, sondern bildlich gesprochen untergraben. Hinzu kommt, dass Deutschland für Kontinentaleuropa auf Straße und Schiene ein Durchgangsland ist.

Trotz Verbesserung auf allen Sektoren sind die Emissionen und Immissionen im Straßenverkehr nicht in den Griff zu bekommen. Die Lösung, sozusagen der große Wurf sollen jetzt die Elektroautos sein respektive werden.

EMISSIONEN IN DEUTSCHLAND

Die Bundesrepublik Deutschland mit Bundeskabinett, Bundestag und Bundesrat hat sich international dazu verpflichtet, regelmäßig Emissionsberichte zu erstellen. Insgesamt handelt es sich um sechs direkte sowie vier indirekte Treibhausgase, die es zu berechnen gilt. Die Emissionen dieser Treibhausgase werden anhand von international aufeinander abgestimmten, also einheitlichen Vorgaben ermittelt und berechnet. Die Inventare sind in alphabetischer Reihenfolge Genauigkeit, Konsistenz, Transparenz, Vergleichbarkeit und Vollständigkeit. Diese Kombination ermöglicht eine unabhängige Überprüfung.

Gemäß dem Kyoto-Protokoll führt jedes daran beteiligte Land, also auch Deutschland im Rahmen der Klimaschutzkonvention ein eigenes nationales System zur Berechnung aller Treibhausgasinventare. Zuständig dafür ist das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, kurz BMUB. Deutschland beziehungsweise das BMUB muss jährlich ein, und zwar das Emissionsinventar für Treibhausgase sowie Luftschadstoffe berechnen und dazu den Emissionsbericht erstellen.

Maßgeblich daran beteiligt ist das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, das BMVI. Hier ist die Schnittstelle zu den Emissionen und Immissionen rund um den Verkehr, und zwar aus Sicht des BMVI auf Straße und Schiene, in der Luft und zu Wasser.