Fahrerlaubnis Verordnung
Fahrerlaubnis Verordnung
Die Fahrerlaubnis Verordnung, umgangssprachlich kurz FeV ist ein entscheidender Bestandteil des deutschen Verkehrsrechts, genauer gesagt des Straßenverkehrsrechts. Die Neuregelung aus Ende der 1990er-Jahre war damals im Zuge der EU-weiten Harmonisierung zur Vereinheitlichung des Fahrerlaubnisrechtes notwendig geworden.
In der aktuellen Fahrerlaubnis Verordnung gemäß der letzten Änderung aus April 2020 wird einerseits die allgemeine Zulassung zum Straßenverkehr und andererseits das Führen des Kraftfahrzeuges geregelt. Mit der 4. Führerschein-Richtlinie plant die EU zudem im Jahr 2025 weitreichende Anpassungen wie die optionale Einführung eines digitalen Führerscheins. Kein Teil aktueller Neuerungen sind verpflichtende Gesundheitschecks für ältere Fahrzeugführer.
ALLGEMEINE VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE FAHRERLAUBNIS
Nach der FeV muss der potenzielle Teilnehmer am Straßenverkehr bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um die Fahrerlaubnis erteilt zu bekommen.
Gemäß § 7 FeV ist eine Voraussetzung der ordentliche, das heißt ordnungsgemäß angemeldete Wohnsitz in Deutschland. In § 10 FeV ist das Mindestalter für die einzelnen Fahrerlaubnis- beziehungsweise Führerscheinklassen festgelegt. Unter der lfd. Nummer 5. wird die Fahrerlaubnis Klasse B für Pkw mit dem Mindestalter von 17 respektive 18 Jahren aufgeführt.
Der § 6 FeV definiert die Einteilung aller Fahrerlaubnisklassen. Sie reicht von der Klasse AM für zweirädrige Kraftfahrzeuge über die Klasse B für Personenkraftfahrzeuge, kurz Pkw bis hin zu den Klassen C, D sowie T und L für landwirtschaftliche Zugmaschinen wie Traktoren und andere.
Der Fahrerlaubnis-Aspirant muss die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllen, und er darf in der Vergangenheit nicht in einem groben Maß gegen verkehrsrechtliche Vorschriften verstoßen haben. Im Grunde genommen regelt die FeV den gesamten Ablauf der Führerscheinprüfung bis ins Detail.
ENTZUG DER FAHRERLAUBNIS UND UMTAUSCHFRISTEN
Maßgebend für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach dem vorangegangenen Fahrerlaubnisentzug ist § 20 der Fahrerlaubnis Verordnung. In dieser Situation kommen mehrere Bestimmungen des Verkehrsrechts sowie weiterer Gesetze ins Spiel, bis hin zur StPO, der Strafprozessordnung. Die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat.
Ebenfalls durch die FEV geregelt sind die Umtauschfristen für alte und nationale Führerscheine zum einheitlichen EU-Führerschein im Scheckkarten-Format. Bis zum 19. Januar 2025 hatte der Umtausch aller klassischer Papierführerscheine für Eigentümer des Geburtsjahres 1971 und älter zu erfolgen. Der Austausch von Kartenführerscheine aus den Jahren 1999 bis 2001 hat bis zum 19. Januar 2026 zu erfolgen. Die letzte Regelung tritt am 19. Januar 2033 in Kraft, wenn Führerscheinbesitzer mit Geburtsjahr vor 1953 zwingend und unabhängig vom Datum der Ausstellung einen Umtausch vornehmen müssen.
FeV UND SONDERNUTZUNG VON FAHRZEUGEN
Die Fahrerlaubnis Verordnung enthält weiterhin Regelungen zu Sonderbestimmungen für beispielsweise Dienstfahrzeuge, für die gewerbliche Fahrzeugnutzung von Taxi, Krankenwagen und anderen. Letztendlich sind auch die Anerkennung, Erteilung und Entziehung von ausländischen Fahrerlaubnissen geregelt, und zwar sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU. Regelungen zum Punktesystem des Flensburger Verkehrszentralregisters VZR komplettieren die Fahrerlaubnis Verordnung.

