Rufen Sie uns an +49 (0) 4131 28734-0
NavComm GmbH, In der Marsch 8a, 21339 Lüneburg

Fahrzeit

Fahrzeit

Unter der Fahrzeit versteht man – einfach gesagt – die Zeit, die ein Fahrzeug benötigt, um vom Ausgangspunkt einer Fahrt bis zum Ziel zu kommen, inkusive Fahrtunterbrechungen wie Pause, Staus oder rote Ampeln. Eine feinere Differenzierung kann beispielsweise mit dem Begriff „reine Fahrzeit“ erfolgen. Für die Berechnung dieser Angabe zählt die reine Zeit „auf der Strecke“, also ohne Unterbrechungen wie Pausen. Wartezeiten durch rote Ampeln und Staus hingegen werden hierdurch oftmals mit erfasst. Die Berechnung der Fahrdauer spielt bei der privaten Reiseplanung, im öffentlichen Nahverkehr und unter Umständen auch im beruflichen Alltag eine Rolle.

PRIVATE REISEPLANUNG:

Die Fahrzeit ist einer der wichtigsten Faktoren, wenn es um das private Reisen geht. In den meisten Fällen wird bereits bei der Planung eine Route in Betracht gezogen, die voraussichtlich eine geringe Zeit auf der Strecke beansprucht. Je länger die Route, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich die Fahrdauer aufgrund von Straßensperrungen oder Staus erhöht.

ÖFFENTLICHER NAHVERKEHR:

Die Berechnung von Fahrzeiten im öffentlichen Nahverkehr wie Buslinien, Straßen- und U-Bahnen, weist unterschiedliche Anforderungen auf. So müssen bei der Berechnung von U-Bahnen weniger Faktoren mit einbezogen werden, da es durch die direkte Verbindung der Haltestellen kaum zu Verzögerungen auf der Strecke kommt. Bei Buslinien und Straßenbahnen müssen je nach Strecke für die Fahrplangestaltung entsprechende Pufferzeiten zwischen den einzelnen Haltestellen berücksichtigt werden.

BERUFLICHER ALLTAG:

Der tägliche Weg in die Arbeit ist für viele Arbeitnehmer mit einem nicht zu verachtenden Zeiteinsatz verbunden. In den meisten Fällen ist diese Zeit jedoch nicht als Arbeitszeit zu werten. Der Europäische Gerichtshof hat sich in den vergangenen Jahren mit dieser Frage beschäftigt. Demnach ist die Fahrzeit lediglich dann als Arbeitszeit zu werten, wenn keine feste Arbeitsstätte vorhanden ist, beispielsweise bei einem Mitarbeiter im Außendienst, der ausschließlich zu Kundenterminen unterwegs ist. Auch Bauarbeiter oder Handwerker profitieren von dieser Regelung, nach der auch die Zeit vom Verlassen des Hauses bis zum ersten Kunden oder der ersten Arbeitsstätte als Arbeitszeit zählt, ebenso wie die Zeit vom letzten Termin / letzter Arbeitsstätte wieder nach Hause. Bisher besteht jedoch noch keine einheitliche Regelung dazu, wie diese Zeit zu vergüten ist. Da für die Zahlung dieser Wegzeit als Arbeitszeit aktuell keine separaten Regelungen vereinbart wurden, muss sich diese nicht am regulären Stundenlohn orientieren. In vielen Fällen wird diese daher mit dem Mindestlohn vergütet.