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Familienheimfahrten

Familienheimfahrten

Als Familienheimfahrten werden Fahrten zwischen dem Arbeitsort und dem tatsächlichen Wohnort bezeichnet. Die entstandenen Kosten für diese Fahrten können in der jährlichen Steuererklärung als Werbungskosten berücksichtigt werden. Für jeden vollen Kilometer zwischen dem Beschäftigungs- und Arbeitsort kann die Entfernungspauschale geltend gemacht werden. Diese steuerliche Entlastung ist relevant für alle, die aufgrund der beruflichen Situation eine doppelte Haushaltsführung haben. Erstattungsfähig ist eine Familienheimfahrt pro Woche, wenn Angestellte keinen Firmenwagen für die Fahrt nutzen.

WELCHE PERSONEN HABEN ANSPRUCH AUF FAMILIENHEIMFAHRTEN?

Jeder, der aus beruflichen Gründen eine zweite Wohnung nehmen muss, hat das Recht auf die steuerliche Erstattung der wöchentlichen Familienheimfahrten. Das ist sinnvoll, da durch die berufsbedingte Zweitwohnung hohe Zusatzkosten entstehen. Eine Voraussetzung ist, dass ein Arbeitsverhältnis vorliegt. Der Hauptwohnsitz muss der Lebensmittelpunkt sein. Für die Steuererstattung darf die Fahrt nicht mit dem Firmenwagen stattfinden. Wer mit dem eigenen Auto, der Bahn oder dem Bus fährt, kann die Kosten steuerlich geltend machen. Der Begriff lässt vermuten, dass Familienheimfahrten nur Ehepaaren oder Personen mit Kindern zustehen. Auch Singles und Alleinstehende haben das Recht auf Steuerrückerstattungen.

Wie werden die Kosten für Familienheimfahrten steuerlich abgesetzt?

Die wöchentlichen Heimfahrten von der Arbeitsstelle zum eigenen Zuhause werden seit 2026 einheitlich mit 38 Cent pro gefahrenem Kilometer abgerechnet. Hiermit wird ausschließlich die einfache Strecke gewertet. Bislang galten für die ersten 20 Kilometer 30 Cent, hier hat seit 2026 eine Vereinheitlichung stattgefunden.

Die allgemeine Kilometerpauschale von 30 Cent verliert jedoch nicht komplett ihre Bedeutung. Im Falle einer Dienstreise oder Auswärtstätigkeit wird sie weiterhin angesetzt, während die Änderung für Fahrtstrecken zwischen Wohnsitz und Arbeitsstätte gilt.

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