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Grüne Versicherungskarte

Grüne Versicherungskarte

Die Grüne Versicherungskarte (Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr, IVK) ist eine Versicherungsbescheinigung über das Bestehen einer Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, die bei Fahrten ins Ausland ausreichenden Versicherungsschutz für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger bestätigt. Damit entfällt die Notwendigkeit, beim Grenzübertritt eine dem jeweiligen nationalen Recht entsprechende Deckung nachkaufen zu müssen, zum Beispiel wegen abweichender Mindestversicherungssummen. Die Vereinigung der Internationalen Grüne-Karte-Büros (Council of Bureaux in Brüssel) geht zurück auf eine Empfehlung der Vereinten Nationen aus dem Jahr 1949. Im Londoner Abkommen verpflichten sich die teilnehmenden Staaten, Grüne Karten auszustellen und die Karten anderer Länder anzuerkennen. Voraussetzung für die Teilnahme ist der Nachweis einer leistungsfähigen Versicherungswirtschaft, die in der Lage ist, Auslandsschäden zu regulieren.

Der Name Grüne Versicherungskarte leitet sich von der ursprünglich verwendeten Papierfarbe ab. Seit Juli 2020 können und seit Januar 2021 müssen Grüne Karten im deutschen Markt auf weißem Papier gedruckt werden. Die Versicherer können ihren Kunden die Grüne Karte damit auch digital zuschicken. Für den Nachweis des Versicherungsschutzes ist dennoch ein Ausdruck nötig. Das Vorzeigen eines PDF auf einem Smartphone ist nicht ausreichend.

IN EUROPA GILT DAS KENNZEICHENABKOMMEN

In allen EU-Ländern sowie in Andorra, Monaco, Norwegen, Island, der Schweiz und Liechtenstein gilt seit 1974 das Kennzeichenabkommen. Danach ist das amtliche Kennzeichen ein ausreichender Nachweis für Versicherungsschutz. Das Mitführen der Grünen Versicherungskarte wird dennoch empfohlen, weil sie einen einfachen Austausch von Kontaktdaten ermöglicht und Informationen über den Schadenregulierungsbeauftragten im jeweiligen Land enthält. In Italien und Kroatien wird die Grüne Karte bei Polizeikontrollen gelegentlich verlangt.

GELTUNGSBEREICH UNEINHEITLICH

Derzeit gibt es in Europa und vielen außereuropäischen Mittelmeerstaaten 47 Grüne-Karte-Büros. Hierzulande sorgt das Deutsche Büro Grüne Karte in Berlin dafür, dass Verkehrsopfer nach einem Unfall mit einem ausländischen Kraftfahrer Schadensersatz erhalten. Neben einigen generellen Ausnahmen (Transnistrien, Kosovo, Türkische Republik Nordzypern, Irak) können die Versicherer den Geltungsbereich der von ihnen ausgegebenen Grünen Karten einschränken. Bei Einreise in gestrichene Länder ist der Abschluss einer Grenzversicherung erforderlich.

KEINE ERWEITERUNG DER FAHRZEUGVERSICHERUNG

Die Zusage eines den Landesvorschriften entsprechenden Versicherungsschutzes durch die Grüne Versicherungskarte bezieht sich nur auf die Haftpflichtversicherung des eigenen Fahrzeugs. Viele Versicherer verbinden damit erweiterte Serviceleistungen, zum Beispiel eine Unterstützung bei unverschuldeten Unfällen im Ausland. Versicherungsschutz für Mietwagen im Ausland wird über sogenannte Mallorca-Policen geboten. Besteht keine Vollkaskoversicherung, ist der Abschluss einer kurzfristigen Urlaubskasko für die Dauer einer Auslandsreise empfehlenswert. Die NavComm GmbH unterstützt seine Kunden durch innovative Lösungen auch bei Auslandsfahrten.