Hauptuntersuchung
Hauptuntersuchung
Die Hauptuntersuchung, auch HU oder umgangssprachlich TÜV genannt, soll die Verkehrssicherheit eines Kraftfahrzeugs sicherstellen. Sie ist in Deutschland seit 1951 vorgeschrieben. In vielen anderen Ländern gibt es ähnliche Regelungen.
Bei der Hauptuntersuchung handelt es sich um eine Kombination aus Sichtprüfung, Funktionsprüfung und Wirkungsprüfung. Das Fahrzeug oder einzelne Bauteile werden dabei nicht zerlegt. Die früher getrennt durchgeführte Abgasuntersuchung ist mittlerweile in der Überprüfung enthalten. Der Fahrzeughalter ist dafür verantwortlich, das Fahrzeug zu den festgelegten Fristen untersuchen zu lassen. Er trägt auch die zugehörigen Kosten.
FAHRZEUGKATEGORIEN UND PRÜFABSTÄNDE
Die Pflicht zur regelmäßigen Untersuchung besteht für alle zulassungspflichtigen Fahrzeuge. Das umfasst Pkw, Lkw, Omnibusse, Motorräder, Leichtkrafträder und auch Anhänger.
Die Prüfabstände hängen von der Fahrzeugkategorie ab. Nach der Erstzulassung ist bei Pkw die erste Untersuchung nach 36 Monaten, bei Lkw bis 3,5 Tonnen nach 24 Monaten und bei größeren Lkw nach 12 Monaten fällig. Anschließend verkürzen sich die Fristen auf 24 Monate für Pkw und für Lkw bis 3,5 Tonnen und auf 12 Monate für größere Lkw. Taxis, Mietwagen und Omnibusse müssen von Beginn an alle 12 Monate zur Untersuchung.
DURCHFÜHRUNG DER HAUPTUNTERSUCHUNG
Die Untersuchung des Fahrzeugs dürfen nur anerkannte Prüforganisationen durchführen. Neben TÜV und DEKRA sind das auch weitere Organisationen wie die GTÜ oder die KÜS. Die Untersuchung kann bei der Prüforganisation, in einer Werkstatt oder im eigenen Fuhrpark erfolgen.
Die Prüfung beginnt in der Regel mit einer äußeren Sichtkontrolle des Fahrzeugs, inklusive Reifenprofil und Sicherheitsausrüstung. Anschließend werden der Innenraum, der Motorraum, die Bremsen, die elektronischen Sicherheitssysteme, die Abgasanlage, Lenkung und Fahrwerk, die Lichtanlage und weitere Komponenten untersucht. Beim Lkw kommen noch spezielle Prüfschritte hinzu, etwa für die Anhängerkupplung.
DAS UNTERSUCHUNGSERGEBNIS
Stellt der Prüfer keine wesentlichen Mängel fest, wird die erfolgreiche Hauptuntersuchung im Fahrzeugschein eingetragen. Der Fahrzeughalter erhält einen Untersuchungsbericht und das Fahrzeug eine Prüfplakette am hinteren Kennzeichen.
Bei erheblichen oder gefährlichen Mängeln vergibt der Prüfer zunächst keine neue Prüfplakette. Diese Mängel müssen schnell behoben und das Fahrzeug in einer Nachprüfung erneut vorgestellt werden. Auch geringe Mängel, die keine Nachprüfung erfordern, sind zu beseitigen. Bei besonders schweren Mängeln wird die bestehende Prüfplakette sofort entfernt. Das Fahrzeug darf dann bis zur Mängelbeseitigung nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen.
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