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Jährliche Fahrerunterweisung

Jährliche Fahrerunterweisung

Die jährliche Fahrerunterweisung ist in den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) vorgeschrieben. Einmal im Jahr sind Mitarbeiter, die zum Führen von Dienstfahrzeugen berechtigt sind, im sicheren Umgang mit dem Fahrzeug zu unterweisen. Die jährliche Fahrerunterweisung beinhaltet neben den neuesten und aktuellen Richtlinien zur Unfallverhütung auch die Auffrischung der berufsspezifischen Kenntnisse und Besonderheiten beim Führen des Dienstfahrzeugs.

RECHTLICHE GRUNDLAGEN

Die rechtlichen Grundlagen der jährlichen Fahrerunterweisung ergeben sich aus § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie ebenfalls § 12 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat hierzu weiterführende Vorschriften erlassen, vor allem Vorschrift 1 “Grundsätze der Prävention” und Vorschrift 70, die Unfallverhütungsvorschrift für Fahrzeuge. Diese Sammlung werden zusammengefasst als Unfallverhütungsvorschriften bezeichnet, abgekürzt UVV.

ÜBERBLICK

Die regelmäßige Unterweisung frischt nicht nur das sichere Führen des Dienstfahrzeugs auf, sondern beinhaltet darüber hinaus auch die korrekte Sicherung von Ladung, den korrekten Umgang mit berufsspezifischen Aufbauten und Geräten sowie das richtige Verhalten im Falle eines Unfalls. Sowohl die persönliche Absicherung des Fahrers und die saubere Dokumentation eines Unfalls als auch der Schutz anderer Verkehrsteilnehmer und Dritter vor Folgeschäden sind wichtige Bestandteile der jährlichen Unterweisung.

ORGANISATION DER JÄHRLICHEN UNTERWEISUNG,

Die fachmännische und umfassende Unterweisung der Arbeitnehmer obliegt dem Arbeitgeber, der diese Aufgabe auf Fachbereiche delegieren kann. In der Regel arbeiten hierbei das Fuhrparkmanagement mit der zuständigen Stelle für Arbeitsschutz und der Personalabteilung eng zusammen. Zu einer vollständigen Unterweisung gehört dabei nicht nur die gründliche Vorbereitung und Recherche, sondern auch die Durchführung und Dokumentation der Unterweisung. Im Falle eines Unfalls müssen die entsprechenden Nachweise übersichtlich und vollständig der Unfallversicherung zur Verfügung gestellt werden.

MINDESTANFORDERUNGEN

Die Fahrerunterweisung beinhaltet:

  • das richtige Verhalten vor Antritt der Fahrt und die Einschätzung der eigenen Fahrtauglichkeit durch den Fahrer,
  • die Überprüfung der vorgeschriebenen Sicherheitsausstattung am Fahrzeug auf Vollständigkeit und Funktionalität,
  • die Sichtprüfung des Fahrzeugs auf offensichtliche Schäden vor Antritt der Fahrt,
  • die Bedienung der Geräte und eventueller Aufbauten des Fahrzeugs,
  • die einschlägigen Grundlagen der Straßenverkehrsordnung und weiterer Rechtsvorschriften,
  • das richtige Verhalten im Unfall und
  • abschließend eine Kenntnisüberprüfung.

VORTEILE DURCH OUTSOURCING

Viele Betriebe lagern die jährliche Fahrerunterweisung inzwischen an externe Unternehmen oder Berater aus, die sich darauf spezialisiert haben, neueste Vorschriften und Erkenntnisse im Unfallschutz und der Betriebssicherheit interessant und leicht erlernbar zu gestalten.