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Lenkzeit

Lenkzeit

Als Lenkzeit wird jene Dauer beschrieben, die ein Fahrzeug bestimmter zulässiger Höchstmasse zwischen Ruhezeiten bewegt werden darf. Dies bezieht sich auf den gewerblichen Fahrzeugbetrieb. Für Berufskraftfahrer gelten strenge Regelungen, wie lange Pausenzeiten eingehalten werden müssen. Damit sollen unter anderem Gefährdungen aufgrund von Übermüdung auf öffentlichen Straßen vermieden werden. Fahrer, die zu lange auf Bundesstraßen oder Autobahnen unterwegs sind, ohne entsprechende Ruhezeiten einzulegen, könnten ein Risiko für sich und andere Verkehrsteilnehmer darstellen.

WELCHE GESETZMÄSSIGKEITEN GILT ES ZU BEACHTEN

Grundsätzlichen zählt nur jene Tätigkeit als Lenkzeit, in der das Fahrzeug tatsächlich in Bewegung ist. Andere Fahrertätigkeiten wie das Warten an Ampeln oder Bahnübergängen gehören hingegen zu den Standzeiten. Nach Vorgaben des Bundesamtes für Güterverkehr darf die gesetzlich geregelte Lenkzeit neun Stunden nicht überschreiten. Für zwei Tage pro Woche darf sie jedoch auf zehn Stunden erhöht werden. Wenn die Fahrt für mindestens 15 Minuten eingestellt wird oder der Kraftfahrer seinen Platz hinter dem Lenkrad verlässt, ist dies als Unterbrechung der Lenkzeit zu werten. Eine solche Fahrtunterbrechung muss nach 4,5 Stunden Lenkzeit erfolgen.

FAHRTUNTERBRECHUNG UND RUHEZEITEN

Bei der Unterscheidung von Ruhezeit und bloßer Unterbrechung der Fahrttätigkeit ist zu beachten, dass während der Ruhezeit keinerlei andere Tätigkeiten aufgenommen werden dürfen. Hierzu zählen Wartezeiten, Ent- und Beladen, Wartung oder Instandhaltung, organisatorische oder formale Aufgaben sowie Bereitschaftszeit und Mitfahrt als Beifahrer im Zuge einer Doppelbesetzung. Eine Ruhezeit kann nur bei vorhandener Schlafkabine im Fahrzeug verbracht werden.

Innerhalb eines Zeitraumes von 24 Stunden muss eine Ruhezeit von 11 Stunden eingehalten werden. Diese kann in zwei Blöcke aufgeteilt werden, welche jeweils drei und neun Stunden umfassen sollen. Zudem ist eine zusammenhängende wöchentliche Ruhezeit für LKW-Fahrer von mindestens 45 Stunden angesetzt, die in den meisten Fällen auf das Wochenende gelegt wird.

ÜBERPRÜFUNG UND KONSEQUENZEN DER NICHTEINHALTUNG

Bei nicht eingehaltener Ruhezeit drohen dem Kraftfahrer Sanktionen. Die Höhe der Bußgelder richtet sich dabei nach Maß der Unterschreitung geforderter Pausenzeiten. Auch auf ein fehlendes Dokumentationsgerät kann bei einer Kontrolle ein Bußgeld verlangt werden. LKW-Fahrer und Fahrer von Fahrzeugen mit einer Masse von mehr als 3,4 Tonnen sind verpflichtet, einen Fahrtenschreiber mit sich zu führen. Dies ist unter der sogenannten Tachografenpflicht festgehalten. Ein solches Gerät misst neben Lenk- und Ruhezeit auch die zurückgelegte Strecke und Geschwindigkeiten.
Mit dem WEBFLEET Tachograph Manager werden alle erforderlichen Informationen sorgfältig dokumentiert. Dank des Remote-Downloads des Systems ermöglicht die NavComm GmbH zusätzlich die zentrale Speicherung sowie Auswertung der Daten.