Rufen Sie uns an +49 (0) 4131 28734-0
NavComm GmbH, In der Marsch 8a, 21339 Lüneburg

Nachhaltigkeitsreport – Definition und Kriterien

Nachhaltigkeitsreport – Definition und Kriterien

Generell handelt es sich bei einem Nachhaltigkeitsreport (NR) um ein offizielles Informationsdokument, in welchem Unternehmen und Organisationen ihre individuellen Nachhaltigkeitsziele darlegen und aufzeigen können. Er beinhaltet somit vor allem die spezifischen Tätigkeiten und Leistungen, die Unternehmen oder Organisationen im Sinne ihrer nachhaltigen Entwicklung planen und umsetzen. Diese können unter anderem Produktions- und Distributionsprozesse wie auch das erweiterte soziale und ökologische Engagement eines Unternehmens oder einer Organisation umfassen. Im Gegensatz zu dem gesetzlich vorgegebenen Nachhaltigkeitsbericht erfolgt die Erstellung eines NR hierbei jedoch stets auf einer freiwilligen Basis.

NACHHALTIGKEITSBERICHT VS. NACHHALTIGKEITSREPORT

Aus gesetzlicher Sicht sind alle Unternehmen und Organisationen zur Anfertigung eines Nachhaltigkeitsberichts verpflichtet, wenn sie pro Geschäftsjahr mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigen oder einen Umsatzerlös von mehr als 40 Millionen Euro aufweisen. Selbiges gilt für Unternehmen und Organisationen, deren Bilanzsumme mehr als 20 Millionen Euro beträgt. Unternehmen und Organisationen, welche diese Grenzwerte unterschreiten, können die Öffentlichkeit hingegen in einem freiwilligen Nachhaltigkeitsreport über ihre Nachhaltigkeitsziele informieren. Insofern richtet sich der NR prinzipiell eher an Unternehmen und Organisationen, die kleine bis mittelgroße Strukturen aufweisen. Während es bei der Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts zudem bestimmte Richtlinien zu beachten gilt, unterliegt die Anfertigung des NR weitestgehend einer freien Form.

FORMALE KRITERIEN UND ANHALTSPUNKTE

Da für die Ausarbeitung eines NR keine zwingenden Vorschriften existieren, können die Schwerpunkte nach eigenem Ermessen ausgewählt und umgesetzt werden. Um eine entsprechende Relevanz des NR zu gewährleisten, empfiehlt sich für diesen jedoch eine allgemeine Orientierung an den international vereinbarten Sustainable Development Goals (SDG). Weitere Hilfestellungen können außerdem den Richtlinien der Global Reporting Initiative (GRIN) entnommen werden. Darüber hinaus besteht für einen NR vor dessen Veröffentlichung keine weitere Prüfungspflicht. Nach seiner Fertigstellung kann dieser also unmittelbar an die relevanten Zielgruppen weitergeleitet und mit anderen Unternehmen geteilt werden.

WAS FÜR DIE ANFERTIGUNG EINES NACHHALTIGKEITSREPORTS SPRICHT

Der Themenkreis der Nachhaltigkeit hat in den letzten Jahren einen zentralen gesellschaftlichen Stellenwert eingenommen. Nicht nur spiegelt sich dies in einer Reihe angestrebter politischer Reformen wider. Sondern im selben Moment zeigen sich Nachhaltigkeitsaspekte ebenso zunehmend als ausschlaggebendes Kriterium bei individuellen Kauf- und Konsumentscheidungen. Insofern bietet die Erstellung eines NR Unternehmen und Organisationen die Möglichkeit, ihre eigenen Nachhaltigkeitskonzepte auf transparente Weise zu präsentieren und zu kommunizieren. Dies trägt im Umkehrschluss zugleich zum Aufbau eines attraktiveren Öffentlichkeitsbildes bei und erlaubt Unternehmen wie auch Organisationen eine bessere Adressierung von spezifischen Zielgruppen und Stakeholdern.