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Ruhezeit

Ruhezeit

Die Ruhezeit ist eine gesetzlich vorgeschriebene Regelung, die die mindestens einzuhaltende arbeitsfreie Zeit zwischen zwei Arbeitsschichten beschreibt. Sie ist gesetzlich im Fahrpersonalgesetz (FPerG) festgeschrieben. Die arbeitsfreien Zeiten sind dabei bis zu einem gewissen Maß flexibel einteilbar, wobei Mindeststandards nicht unterschritten werden dürfen. Die Pausen dienen im Allgemeinen der Gesundheit der Fahrerinnen und Fahrer, dem Erhalt der Konzentrationsfähigkeit im Straßenverkehr sowie dem Schutz vor Überarbeitung. Bei Nichteinhaltung der Ruh- und Rastzeiten drohen darüber hinaus Bußgelder. Auch deshalb ist es für Fahrer und Unternehmen gleichermaßen wichtig, diese Zeiten kontrollieren zu können.

Die Ruhezeitenverordnung für Berufskraftfahrer greift bei Fahrzeugen von mindestens 2,8 sowie allgemein bei 3,5 und mehr Tonnen. Sie gilt aber nicht für entsprechende Fahrzeugführer bei der Polizei oder allgemein dem Zivilschutz, sondern meint in der Regel Personen, die im Güterverkehr arbeiten.

WIE LANG SIND RUHEZEITEN BEI LKW-FAHRERN?

Die erste Regelung ist, dass binnen eines Zeitraumes von 24 Stunden mindestens 11 Stunden Pause gemacht werden müssen. Der Zeitraum von 24 Stunden meint keinen Kalendertag, sondern eben einen Zeitraum von 24 Stunden. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten: Zum einen kann eine arbeitsfreie Zeit von mindestens 11 Stunden am Stück genommen werden.

Oder aber die Standzeit wird in zwei Teilen genommen, wobei der erste Block mindestens 3 und der zweite mindestens 9 Stunden lang sein muss. Die Ruhezeit erhöht sich so auf mindestens 12 Stunden. Eine Abweichung der Mindestdauer der genommenen Ruhezeiten-Blöcke ist nicht möglich. Die Tagesruhezeit kann zudem zwischen zwei voll genommenen Tagesruhezeiten von 11 auf 9 Stunden verkürzt werden.

Außerdem gibt es noch die Wochenruhezeit, die sich auf einen Zeitraum von 6-mal 24 Stunden bezieht, wobei hier wieder der tatsächliche Zeitraum und nicht das Datum entscheidend ist. Sie beträgt 45 Stunden, die am Stück genommen werden müssen. Oft wird hier von Wochenendruhezeit gesprochen, weil das Sonntagsfahrverbot dazu führt, dass diese Wochenruhezeit am Wochenende genommen wird.

WIE WOCHENRUHEZEITEN VERKÜRZT WERDEN

Die Wochenruhezeit darf auf mindestens 24 Stunden gekürzt werden, wenn davor und danach die vollen 45 Stunden genommen wurden. Anschließend muss in den drei Wochen darauf (nach der voll genommenen Wochenruhezeit) die nicht genommene Auszeit nachgeholt werden, indem sie an die Wochenruhezeit einer anderen Woche angehängt wird.

Zur Kontrolle der Ruhezeiten werden Tachographen und Fahrerkarten gesetzlich vorgeschrieben und eingesetzt.