Schadenregulierer
Schadenregulierer
Eine Schadenregulierung, alternativ auch Schadenabwicklung genannt, umfasst im Anschluss an den Kfz-Schaden sämtliche Abläufe den Schadenersatz zugunsten des Unfallgeschädigten betreffend. Die damit betraute Person ist als ausgewiesener bis zertifizierter Fachmann und Experte der Schadenregulierer.
Schadenregulierer sind wahlweise unselbstständige oder freie Mitarbeiter von Versicherungsgesellschaften oder Selbstständige. Die Schadenregulierung als solche ist kein geschütztes Berufsbild und insofern auch kein Ausbildungsberuf. Der Kfz-Schadenregulierer ist vielmehr fachlich spezialisiert, er hat sich auf seinem Gebiet fort- und weitergebildet.
Schadenregulierungen sind auf allen Versicherungsgebieten und für jegliche Versicherungen notwendig; von der Hausrat- und Haftpflichtversicherung über die Versicherung von Gebäuden und Havarien bis – eben – hin zu dem weiten Feld der Kfz-Versicherung. Tagtäglich geschehen bundesweit Tausende Verkehrsunfälle mit mehr oder weniger schweren Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Jeder einzelne dieser Fahrzeugschäden muss, sofern es sich um einen versicherten Leistungsfall für den Kfz-Versicherer handelt, rechtlich einwandfrei und sauber reguliert werden.
KOMBINATION AUS BETRIEBSWIRTSCHAFTS- UND VERSICHERUNGSRECHT
Der Schadenregulierer muss über ein breites Allgemein- sowie ein ausgewiesenes Fachwissen verfügen. Etwas vereinfacht ausgedrückt sollte er clever und verhandlungsgeschickt sein. Wünschenswert und geradezu unersetzlich sind fundierte bis studierte Kenntnisse in BWL sowie im Versicherungsrecht. Das A und O sind spezifische Fachkenntnisse rund um Kfz sowie das gesamte Kfz-Versicherungsrecht.
Die Deutsche Versicherungsakademie DVA mit Sitz in München bietet eine große Vielfalt und Vielzahl an Aus-, Fort- und Weiterbildungen für das Berufsbild des Kfz-Schadenregulierers an. Der betreut den Versicherungsnehmer während der gesamten Dauer einer Schadenabwicklung und ist bei auftretenden Fragen der erste, bestenfalls einzige Ansprechpartner. Im gegebenen Fall übernimmt er die Moderation bei Unstimmigkeiten zwischen Beteiligten und Betroffenen wie Kfz-Versicherung und Autowerkstatt, wie dem Sachverständigen für das Gutachten oder der Autovermietung.
Kurz gesagt: Der Schadenregulierer ist bestenfalls Moderator und Mediator in einer Person.
SERIOSITÄT, INTEGRITÄT UND DISKRETION
Jede Schadenregulierung ist immer auch eine – persönliche – Vertrauenssache. Zwischen dem Geschädigten und dem Kfz-Schadenregulierer muss, wie es genannt wird, die Chemie stimmen, vergleichbar mit dem Anwalt des Vertrauens. Insofern sind solche Eigenschaften wie Seriosität und Diskretion das unabdingbares Muss für eine integere Vertrauenspersönlichkeit. Dennoch muss eine gewisse Distanz gewahrt bleiben, um gegenüber Dritten als Beteiligten und Betroffenen in jeder Hinsicht glaubwürdig zu sein.
Gesetzgebung und aktuelle Rechtsprechung im Straßenverkehrsrecht sind im ständigen Wandel. Das macht eine permanente Ergänzung des einmal erworbenen Wissens zwingend notwendig; denn im direkten Zusammenhang damit steht der – auch wirtschaftliche – Erfolg des Auftraggebers, für den der Schaden reguliert wird.