Schadensmanagement
Schadensmanagement
Unter dem Begriff Schadensmanagement werden im öffentlichen Straßenverkehr sowie im Straßenverkehrsrecht alle Maßnahmen subsumiert, die im direkten sowie mittelbaren Zusammenhang mit der Regulierung eines Kfz-Unfallschadens stehen.
Wie das Wort ausdrückt, muss der entstandene Schaden gemanagt, anders gesagt reguliert werden. Das notwendige, gewünschte oder angebotene Schadensmanagement hängt unmittelbar von Art, Umfang und Ausmaß des Verkehrsunfalles ab. So macht es für das Management von Schäden durchaus einen Unterschied, ob es sich um einen Auffahrunfall an einer vielbefahrenen Kreuzung handelt oder um eine Massenkarambolage auf der Autobahn.
Doch hier wie da müssen die Unfallfolgen mit Personen-, Sach- und Vermögensschäden gemanagt, sprich bearbeitet werden. Zielsetzung ist eine allseits zufriedenstellende Schadensregulierung, bei der jeder Unfallbeteiligte zu dem Recht kommt, das ihm rechtlich und auch tatsächlich zusteht. In dieser Situation sind Kommunikation und Korrespondenz zu mehreren Seiten hin notwendig bis unabdingbar.
DER VERSICHERER
Für jeden Unfallbeteiligten ist sein Kfz-Versicherer der erste und wichtigste Ansprechpartner. Das gilt sowohl für die Kfz-Haftpflicht zur Regulierung der Ansprüche Dritter gegenüber dem Unfallverursacher als auch für die Kfz-Kasko für den Ersatz des eigenen Fahrzeugschadens.
Die Kfz-Versicherung prüft ihrerseits, ob alle Voraussetzungen für die Anerkennung als versicherter Leistungsfall erfüllt sind. Bei einer Unfallbeteiligung unter Alkohol- oder Drogeneinfluss kann das zu einem ernsthaften Problem werden. Umgekehrt ist der Versicherte vertraglich dazu verpflichtet, an der Unfallregulierung aktiv mitzuarbeiten. Seine Aussagen müssen vollumfänglich und wahrheitsgemäß sein.
In einer solchen Situation ist die rechtliche Beratung durch einen Fachanwalt für das Verkehrsrecht als Schadensmanager durchaus hilfreich. Immerhin ist der Kfz-Versicherer kein Freund des Geschädigten, sondern ein Vertragspartner als gewinnorientierte Kapitalgesellschaft. Hier gilt das Credo: gezahlt wird nur dann und nur das, was unbedingt notwendig ist.
DIE WERKSTATT
Vergleichbares gilt für die Kfz-Werkstatt, in der die Autoreparatur durchgeführt werden muss, soll oder kann. Zum Management des Kfz-Schadens gehören das Kfz-Sachverständigengutachten, der Kostenvoranschlag beziehungsweise das verbindliche Angebot für die Reparatur sowie die gesamte Thematik Mietwagen während der Reparatur- und Ausfallzeit mitsamt der dazugehörigen Kostenfrage.
Der Unfallbeteiligte ist in aller Regel ein Laie, während das Schadensmanagement für den Profi business as usual ist.
Die Autowerkstatt arbeitet ebenfalls gewinnorientiert. Sie wird alle sich bietenden – legalen – Möglichkeiten ausreizen, um für gute Arbeit einen guten bis sehr guten Preis zu erzielen. An diesem Punkt ergibt sich ein ganz natürliches Spannungsfeld zwischen Kfz-Versicherer und Werkstatt.
Zu lösen ist das – am besten bis ausschließlich – mit einem professionellen Schadensmanagement.