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Tageskontrollblatt

Tageskontrollblatt

Im Güterverkehr ergeben sich verschiedene Aufzeichnungspflichten für Fahrer und Unternehmer, die dem Nachverfolgen von Ladungen, der Einhaltung von Regeln beim Transport und einigem mehr dienen. Besonders wichtig und altbewährt ist dabei das Tageskontrollblatt. Es dient der Dokumentation von Ruh- und Lenkzeiten und soll die Einhaltung der diesbezüglich geltenden Gesetze nachvollziehbar machen. Die passende Gesetzesstelle findet sich in § 1 Absatz 6 FPersV. Das Kontrollblatt ist analog zu führen und damit händisch auszufüllen, wenn keine digitalen Möglichkeiten gegeben sind.

Bei Kraftfahrzeugen bis 2,8 Tonnen Gesamtgewicht gibt es diese Aufzeichnungspflicht so nicht. Von 2,8 bis 3,5 Tonnen ist sie vorgeschrieben. Bei Fahrzeugen mit noch höheren Gewichten ist die digitale Aufzeichnung von Ruh- und Lenkzeiten über digitale Fahrtenschreiber gesetzlich vorgeschrieben. Manuell werden entsprechende Kontrollblätter also nur bei Fahrzeugen zwischen 2,8 und 3,5 Tonnen nötig, wenn noch kein digitaler Fahrtenschreiber vorhanden ist.

WIE WIRD EIN TAGESKONTROLLBLATT AUSGEFÜLLT?

Ein Blatt deckt einen Tag ab. Es sind zunächst der vollständige Name des Fahrers, das Kennzeichen sowie das Datum einzutragen. Der Kilometerstand bei Fahrtbeginn, der Kilometerstand bei Fahrtende und die sich daraus ergebenden zurückgelegten Kilometer sind eine der wichtigsten Eintragungen. Auch Ort des Fahrtbeginns und -endes gehören eingetragen.

Besonders Augenmerk liegt auf der Dokumentation von Fahrzeiten, Pausenzeiten, Bereitschaftszeiten und Arbeitszeiten (welche nicht während des Fahrens bestehen). Außerdem wird die Art der beförderten Ware angegeben. Auch besondere Vorkommnisse können hier dokumentiert werden.

Das gesamte Dokument ist zu unterschreiben und mit einem Kugelschreiber oder ähnlichem Stift auszufüllen. Nachträgliche Korrekturen durch das Radieren oder Streichen sollten nicht vorkommen. Bei Fehlern im Tageskontrollblatt könnte beispielsweise ein neues Blatt ausgefüllt werden oder die Korrektur transparent eingetragen werden. Auch fehlerhafte Blätter sollten im Zweifel aufgrund der Aufbewahrungspflicht behalten werden.

Wenn die Tageskontrollblätter seitens eines Fahrers nicht ordnungsgemäß ausgefüllt werden (das heißt: tagesaktuell und vollständig), kann eine Strafe von 100 Euro verhängt werden.

WIE LANGE MÜSSEN TAGESKONTROLLBLÄTTER AUFBEWAHRT WERDEN?

Fahrer müssen das aktuelle und die vorangegangenen 28 Tageskontrollblätter mitführen. Ältere Blätter müssen dem Unternehmer im Original schnellstmöglich eingereicht werden.

Unternehmer müssen jedes Tageskontrollblatt ein Jahr lang aufbewahren. Die Vernichtung darf erst zum jeweils 31. März nach Ablauf mindestens dieser Frist geschehen. Bei digitalen Nachweisen ergeben sich andere Aufbewahrungs- und Kopierpflichten. Bei Missachtung der Aufbewahrungspflichten droht dem Unternehmen eine Geldstrafe.