UVV Check
UVV Check
Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) besagen, dass gewerblich genutzte Fahrzeuge einmal pro Jahr durch einen Sachkundigen zu kontrollieren sind. Für einen solchen UVV Check gibt es spezielle Prüfungsformulare, die sich jeder im Internet herunterladen kann.
DER UVV CHECK DURCH EINE SACHKUNDIGE PERSON
Der UVV-Sachkundige kontrolliert Fahrzeuge auf Mängel oder Schäden und berichtet diese an den Fahrzeugverwalter, der dann unmittelbar für Abhilfe zu sorgen hat. Es ist sehr wichtig, jede Sachkundigenprüfung gemäß UVV genau zu protokollieren. Im Falle eines Unfalls kann der Arbeitgeber eine vollständige Dokumentation vorlegen, aus der hervorgeht, dass von seiner Seite alle UVV-Pflichten erfüllt worden sind.
DAS DGUV-PROTOKOLL ALS VORLAGE
Mögliche gut geeignete Formen der Dokumentation einer UVV-Sachkundigenprüfung sind:
- der Prüfbericht
- die Prüfkartei
- das Prüfbuch
Darin festzuhalten sind:
- der Name des Prüfers
- das Prüfdatum
- der Umfang der Prüfung
- die noch ausstehenden Teilprüfungen
- die festgestellten Mängel und Schäden
- die abschließende Beurteilung darüber, ob das Fahrzeug so weiter betrieben werden kann
Jeder Prüfbericht ist vor der Abnahme durch einen Sachkundigen, der Fuhrpark- und der Unternehmensleitung zu unterzeichnen. Gut bewährt haben sich in der Sache Prüfplaketten, wie wir sie vom TÜV kennen, auf denen das Fälligkeitsdatum für die nächste Prüfung vermerkt ist.
Andere gesetzlich vorgeschriebene Kontrollen, die in einem erweiterten Sinne zum UVV Check gehören, sind:
- die Erstunterweisung aller Fahrzeugführer
- die alljährliche Unterweisung der Fahrer
- die Fahrzeugkontrolle durch den Fahrer vor Fahrtantritt
- die alljährliche Führerscheinkontrolle aller Fahrer
- das große und wichtige Thema Ladungssicherung
WER DARF ÜBERHAUPT DIE UVV-PRÜFUNG DURCHFÜHREN?
Das Fachpersonal in einem Unternehmen hat beim UVV Check einen gewissen Handlungsspielraum, da die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) in der Sache nicht alles ganz scharf formuliert hat. In § 57, Abs. 1 und 2 der DGUV-Vorschrift 70 wird auf die Pflicht der Arbeitgeber so eingegangen (Zitat):
„1) Der Unternehmer hat Fahrzeuge bei Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen.
2) Die Ergebnisse der Prüfung nach Absatz 1 sind schriftlich niederzulegen und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren.“
Auch darüber, wer als Sachkundiger anerkannt wird, klärt der § 57 auf (Zitat):
„Sachkundiger ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Fahrzeugtechnik hat und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und allgemein anerkannten Regeln der Technik (z. B. BG-Regeln, DIN-Normen, VDE-Bestimmungen, technische Regeln anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder der Türkei oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) soweit vertraut ist, dass er den betriebssicheren Zustand von Fahrzeugen beurteilen kann.“
AUF WAS MUSS DER SACHKUNDIGE BEIM UVV CHECK ACHTEN?
Die Fahrzeuge werden vom Grundsatz her auf ihre Arbeits- und Verkehrssicherheit geprüft. Dazu gehören unter anderem:
- die Funktionstüchtigkeit der Sicherheitsgurte
- die Vorrichtungen zur Ladungssicherung
Die Vorlagen für den UVV-Prüfbericht unterscheiden sich zum Teil in Abhängigkeit vom Fahrzeugtyp. Das ist vor dem Hintergrund plausibel, weil zum Beispiel Baustellenfahrzeuge ganz anders zu kontrollieren sind als ein klassisches Dienstfahrzeug. Übrigens darf wegen der Überschneidungen die ohnehin anstehende Fahrzeugkontrolle durch den TÜV mit der UVV-Prüfung verknüpft werden.